Artilleriefahrzeuge

Artilleriefahrzeuge. Bei allen Fahrzeugen heißt die vordere die Zugseite, daher sagt man: nach dem Zuge zu; die rechte Seite heißt die Handseite, die linke heißt die Sattelseite.

Außer dem Geschütz mit der Lafette und Protze sind bei der Artillerie noch folgende Fahrzeuge nötig:

1) zum Fortschaffen der Munition: die Kartusch-, Granaten- und Patronenwagen; ferner auch Kugel- und Bombenwagen.

2) Zum Fortschaffen der schweren Kanonenrohre und der Mortiere: die 24-pfündigen Kanonensattelwagen, die Mortiersattelwagen, die Blockwagen und die Tranchéewagen.

3) Zum Fortschaffen der Vorrats- und Handwerkssachen, welche bei den Batterien und Kanonen notwendig sind: die Vorratswagen, die Trainwagen und die Feldschmieden.

4) Zum Fortschaffen der Vorratsräder, des Nutzholzes, der Hebezeuge und des Futters, gewöhnliche Leiterwagen.

Alle diese Fahrzeuge müssen die größte Festigkeit, Dauerhaftigkeit und Lenksamkeit mit einander verbinden. S. die einzelnen Artikel.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe