Aushebung

Aushebung (Kriegswesen), die Bestimmung, wer von der dienstpflichtigen Mannschaft Soldat werden soll. Sie erfolgt, wo nicht (wie z. B. in England) freiwillige Werbung ist, nach den Gesetzen jedes Landes, durch Conscription (wie in Frankreich und in, nach französischem Fuß organisierten Ländern), oder nach der allgemeinen Dienstpflichtigkeit mit besonderer Berücksichtigung der Unentbehrlichkeit oder (wie in Österreich) durch Auswahl, wo gewisse Exemtionen berücksichtigt werden, oder (wie in Russland) dadurch, dass gewisse Prozente der Bevölkerung als Soldaten gestellt werden.

Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon 4. Auflage 1857–1865

Aushebung, die Auswahl waffenfähiger Männer zum Ersatz des Heeres.

Quelle: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon, 5. Auflage 1911

Aushebung, s. Ersatzwesen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe