Faschinenmesser

Faschinenmesser M.1810 der preußischen Pioniere.

Faschinenmesser, ist zum Abhauen der schwachen Zweige oder dem Ausästen beim Faschinenbinden bestimmt, und besteht aus einer 12 bis 16 Zoll langen, 3 Zoll breiten Klinge, mit einem 5 Zoll langen Heft. Ähnliche Faschinenmesser werden auch oft von den Truppen als Seitengewehre geführt; hierher gehören die bei den Pionieren in der preußischen Armee üblichen, welche zugleich auf einer Seite der Klinge mit einer Säge versehen sind. Die Abbildung zeigt ein preußisches Faschinenmesser von 1810.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Faschinenmesser, ein Hau- und Schneidemesser mit 30 bis 40 cm langer, etwa 8 cm breiter Rückenklinge, mit nach der Schneide zu gekrümmter Spitze und Holzgriff zum Strauchhauen beim Faschinenmachen. Früher hießen die Seitengewehre der Artillerie und Pioniere Faschinenmesser; sie wurden durch das Artillerieseitengewehr 71, bez. Pionierfaschinenmesser 71 ersetzt; jetzt tritt allmählich das Seitengewehr 98/02 an deren Stelle.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

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