Kämmerer

Kämmerer (lat. Camerarius), der Aufseher über eine Kammer oder sonstige Räumlichkeit, woselbst Kostbarkeiten oder Kunstschätze aufbewahrt werden, daher in fürstlichen Verwaltungen Silber- oder Kunstkämmerer; an manchen Höfen, z. B. in Wien und München, auch soviel wie Kammerherr. Der Oberkämmerer zählt alsdann zu den obersten Hofchargen (s. Hof). Auch ist Kämmerer der Titel des Verwalters der städtischen Finanzen (s. Kämmerei), und eines Geistlichen, der die Vermögensverwaltung eines Dekanatsbezirks zu besorgen hat.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe