Kammer

Kammer, im Militärwesen der Aufbewahrungsort für die Bekleidungs- und Ausrüstungstücke der Truppen, daher Bekleidungs-, Geschirr-, Regiments-, Bataillons-, Kompanie-, etc. Kammer. Unter Verantwortung der Bekleidungskommissionen werden sie von Kammerunteroffizieren verwaltet. Vgl. Bekleidungswirtschaft.

Bei den ältesten für Hinterladung eingerichteten Geschützen (Kammerbüchse, Kammergeschütz, Kammerstück, s. Geschütz) heißt Kammer die lose Ladebüchse, die das Pulver enthielt; bei den Wurfgeschützen (Haubitzen, Mörser, etc.) oder auch Kanonen der verengerte Raum für die Pulverladung (daher Kammergeschütz). Die deutschen Steilbahngeschütze mit Schraubenverschluss haben die Kammer in der Verschlussschraube. Handfeuerwaffen mit Vorderladung hatten eine Kammer in der Schwanzschraube (Kammerschwanzschraube).

Bei Schrapnells und Minen heißt Kammer der zur Aufnahme der Sprengladung bestimmte Raum.

Auf Schiffen die durch Quer- und Längswände (Schotten) gebildeten Räume, die als Magazine, Wohnräume etc. dienen, z. B. Munitionskammer in Kriegsschiffen, Postkammer in Postdampfern.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe