Kaper

Kaper.

Kaper (Kaperei), sind von Privatpersonen zum Krieg ausgerüstete Schiffe, die unter Bevollmächtigung eines kriegführenden Staates den Feinden desselben allen möglichen Schaden zufügen, welchen die Gesetze des Krieges erlauben. Der Pass, welchen ein solcher Kaper oder Freibeuter von der Regierung erhält, wird ein Markebrief genannt, und ohne solchen wird er als ein Seeräuber angesehen und bestraft. Der Kaper muss für den Schaden Kaution stellen, welchen er durch unvorsichtiges Benehmen, und den Traktaten zuwider laufende Behandlung der neutralen Schiffe, der Regierung des Landes verursachen kann. Die Absicht der Kaper ist gewöhnlich auf die feindlichen Kauffahrer gerichtet, welche fast jederzeit wehrlos, und nur mit so vieler Besatzung versehen sind, als zur Regierung des Schiffes erforderlich ist.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe