Praetor
Praetor (lat.) war in der ersten Zeit der römischen Republik (bis 449 v. Chr.) der Name der nachher so genannten Konsuln; als dann die Plebejer durch die Licinischen Gesetze den Zutritt zum Konsulat erlangten, wurde von diesem die bis dahin in seinen Bereich fallende Gerichtsbarkeit abgetrennt und zu einem besonderen Amte mit dem Namen Praetura gemacht, das zunächst (bis 337 v. Chr.) nur von Patriziern verwaltet werden konnte. In der ersten Zeit gab es nur einen Inhaber desselben; seit 242 aber musste, um den sich erweiternden gerichtlichen Geschäften zu genügen, ein zweiter gewählt werden, der die Prozesse zwischen Bürgern und Fremden und zwischen Fremden untereinander aburteilte (daher Praetor peregrinus), während der erste (Praetor urbanus) nur mit Bürgern zu tun hatte. Eine neue Ausdehnung ihrer Tätigkeit erfolgte mit der Eroberung und Einrichtung der Provinzen, deren Verwaltung ihnen unter Vermehrung ihrer Zahl übertragen wurde, und dann wieder 149 mit der Einführung der quaestiones perpetuae, d. h. der Kriminalgerichtshöfe, deren Leitung sie übernahmen.
Die Prätoren galten als Kollegen der Konsuln und hatten sie und zwar an erster Stelle der Praetor urbanus während ihrer Abwesenheit zu vertreten; ihre Standeszeichen waren die toga praetexta und (zwei oder sechs) Liktoren.
In der Kaiserzeit hörten die quaestiones perpetuae bald auf, und auch die sonstige Gerichtsbarkeit wurde teils auf den Kaiser und auf besondere von diesem ernannte Beamte, teils auf den Senat übertragen; so trat die Wirksamkeit der Prätoren immer mehr zurück und wurde zuletzt auf die Leitung der Spiele beschränkt.
Bibliographie
- Hoelzl, M.: Fasti praetorii (2. Aufl., Leipz. 1890)
- Wehrmann, P.: Fasti praetorii (Berl. 1875)
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909