Schaluppe

Schaluppe eines Schiffs, ein jedes kleine, leichte, vorzüglich zum Rudern eingerichtete Fahrzeug, von wenigstens vier Rudern, welches zum Dienst eines Schiffs gebraucht wird, und leichter und schmaler gebaut ist, als ein Boot. Die Schaluppe ist gewöhnlich aber auch zum Segeln eingerichtet, und führt zwei Masten, welche sich leicht niederlegen und aufrichten lassen. Kriegsschiffe haben außer dem größten Boot oder der Barkasse, noch mehrere Schaluppen an Bord, von denen die größte das sogenannte Labberlot ist, worauf dann die Kapitänsschaluppe, zum Gebrauch des Kapitäns, folgt.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe