Schleusen

Schleuse.

Schleusen, werden zu Kriegszwecken entweder in den Gräben der Festung angelegt, oder im Felde, und überhaupt in dem Damm einer künstlichen Überschwemmung, wenn das Terrain sich zu beiden seiten des Dammes so erhebt, dass das überschüssige Wasser nicht abfließen kann. Hier ist Fig. 38, A die Kappe, B die Böschung des Dammes, gegen welche der Strom anfließt. Man macht in den Damm einen Kanal D, der nach Maßgabe des abzulassenden Wassers 2 bis 4 Fuß breit ist, und befestigt die Wände desselben e f und g h durch 2 Reihen starker eingerammter Pfähle; die Ecken des Dammes werden abgerundet, um die Gewalt des Wassers zu verhindern; die Pfähle b und c werden eingefalzt, um in dieselben eine starke Schutzfalle von Brettern einzulassen, welche durch Hilfe einer Stange in die Höhe gezogen, oder niedergelassen werden kann. Um der ganzen Schleuse mehr Festigkeit zu geben, rammt man auf eine Strecke von 4 bis 6 Fuß dicht an einander eine Reihe Pfähle von b bis a und von c bis d ein. Könnte diese Schleuse von dem feindlichen Kanonenfeuer zerstört werden, so muss man statt derselben ein Wehr in dem Damm anlegen, welches weniger von dem feindlichen Geschütz leidet; s. Wehr.

Bei Festungen können die Schleusen entweder ebenfalls zur Hervorbringung einer Überschwemmung angelegt werden, oder sie sollen ein Schleusenspiel in den trockenen Festungsgräben hervorbringen, welches man dann in den sogenannten Bären, vermittelst der Schutzfallen, bewirkt. Eine andere Art der Schleusen sind die Spühlschleusen, welche in nassen Gräben der Festungen, auch in den Docks der Häfen dazu dienen, durch die Erregung eines starken Stromes, beide von dem sich darin anhäufenden Sand und Schlamm zu reinigen.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe