Schnapphahn

Schnapphahn, 1) ein Parteigänger im Kriege, welcher widerrechtlich auf Beute ausgeht; 2) so viel wie Straßenräuber; 3) in Niedersachsen so viel wie Gerichtsdiener oder Bettelvoigt; 4) Silbermünze, um 1500 am Rhein geprägt; auf dem Revers ein Reiter mit gezogenem Schwert; es gingen 79 auf die sechslöthige Mark, sie galten 6 Stüver (Stüber), später = 15 Kreuzer oder 4 Groschen Conventionsmäßig.

Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon 4. Auflage 1857–1865

Glossar militärischer Begriffe