Sicherung

Sicherung, Vorrichtung am Schloss der Handfeuerwaffen und Geschütze zur Verhütung des unbeabsichtigten Losgehens. Ist gesichert, so liegt die Sicherung vor einem Teil des Schlosses, der zum Abfeuern sich bewegen müsste, und hindert somit diese Bewegung. Das Gegenteil heißt »entsichert«. Über elektrische Sicherungen s. d.

Sicherung, einer Ortschaft, einer marschierenden, biwakierenden, kantonierenden, oder ganisonierenden Truppe, s. Sicherheitsdienst.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe