Stechschloss

Stechschloss, Vorrichtung am Schloss von Gewehren, die das Abfeuern mittels leichten Fingerdrucks gegen den Abzug ermöglicht und so verhütet, dass der Schütze durch starken Druck beim Abziehen die Büchse aus der Richtung bringt. Das 1543 von einem Waffenschmied in München erfundene Stechschloss ist ein in das Schloss eingefügter, durch Übertragung wirkender Mechanismus, der durch einen Druck auf den Stecher eingeschaltet (gespannt) und mit einer Schraube auf seine Wirkung nach Wunsch eingestellt werden kann. Bis zur Einführung der Hinterladungsgewehre war das Stechschloss auch in den Heeren an den Jägerbüchsen gebräuchlich.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Stechschloss, s. Schloss und Putzen.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe