Werbung

Werbung.

Werbung, Ersatz des Heeres durch Beschaffung von Freiwilligen mittels eines Handgeldes; das Werbesystem besteht in Europe als Regel noch in England.

Quelle: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon, 5. Auflage 1911

Werbung (Anwerbung), Heeresergänzung durch freiwillig gegen Handgeld eintretende Rekruten im Gegensatz zur Konskription und Kantonsystem, die auf dem Grundsatz der gesetzlichen Verpflichtung zum Dienst beruhen, wie auch die allgemeine Wehrpflicht. Schon im Altertum verwendet, blühte die Werbung am meisten im Mittelalter (Schweizer, Landsknechte); das vom Großen Kurfürsten geworbene Heer wurde, durch das Kantonsystem weiter ausgebaut, das vornehmste Werkzeug zur Vergrößerung der preußischen Monarchie. Das Werbesystem hielt sich im allgemeinen bis zum 19. Jahrhundert. Die Werbung geschah durch Werbeoffiziere, die, mit Werbepatenten und Werbegeldern ausgestattet, an bestimmten Werbeplätzen ihrem Geschäft nachgingen. Heute gibt es die Werbung nur noch für Fremdentruppen, so in Frankreich für die Fremdenlegion, in Holland für Niederländisch-Ostindien (ein Werbedepot nimmt die neuen Rekruten zur Ausbildung auf). Grundlage des ganzen Wehrwesens ist die Werbung nur noch in Nordamerika und England, wo aber nur Inländer geworben werden. Sonst ist heute Anwerben für fremden Militärdienst ohne Erlaubnis der Regierung ein strafbares Vergehen gegen die Militärhoheit. Werbung für eine feindliche Macht im Krieg ist nach § 90 des Reichsstrafgesetzbuches als Landesverrat mit lebenslänglichem Zuchthaus bedroht.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe