Admiralität
Admiralität, Admiralitätskollegium, Admiralitätsgericht. Unter diesen verschiedenen Titeln versteht man in den Seestaaten ein aus Admiralen und anderen höheren Seeoffizieren, wie auch aus Zivilbeamten bestehendes Kollegium, welches alle Seeangelegenheiten besorgt, und in einigen Staaten unter dem Marineminister steht, in andern ihn ersetzt.
Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)