Allodium
Allodium (Alodium, Allod, von alodis, einem Wort gallischer Abstammung) bezeichnet ursprünglich (in der Lex Salica) das Eigentum an fahrender Habe (Mobiliar), später das vom Lehns- und Fideikommissverband oder von gutsherrlicher Abhängigkeit freie Grundstück. Sein Gegensatz ist insbes. das Lehnsgut, das feudum, und das bestimmten Veräußerungsbeschränkungen unterworfene Stamm- oder Familiengut. Durch die Ablösungsgesetze des 20. Jahrhunderts ist die Allodifikation der Lehnsgüter, d. h. deren Verwandlung in freies oder durch die Rechte der Lehnsfolger beschränktes Eigentum, durchgeführt worden (s. Allodifikation).
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909