Antreten

Antreten.

Antreten, bezeichnet nicht nur die Bewegung beim Anfang des Marsches, sondern auch das Anstellen des Soldaten in Reih und Glied. Bei diesem Herantreten nimmt der Soldat sogleich die im vorgeschriebene gerade Stellung an; der Infanterist hat dabei sein Gewehr beim Fuß, so dass der Kolben hart neben dem rechten Fuß, mit den Fußspitzen auf einer Linie steht. Der obere Teil des Laufes liegt hart an der rechten Schulter; die rechte Hand umfasst das Gewehr da, wo sie bei natürlich ausgestrecktem Arm zu liegen kommt; der Daumen derselben liegt hinter dem Lauf, die Finger liegen auf dem Schaft. – Der Kavallerist hat beim Antreten gewöhnlich noch nicht gezogen, und stellt sich so mit geradem Körper an, die linke Hand an der Scheide des Seitengewehrs. Über das Antreten der Artilleristen beim Geschütz, s. Bedienung; der Kavallerie an ihre Pferde, s. Aufsitzen.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe