Appell

Appell.

Appell, heißt 1) das Signal auf der Trompete, dem Horn oder der Trommel, wodurch die Mannschaft zu irgend einem Zweck zusammengerufen wird. 2) Das Verlesen der Mannschaft einer Kompanie, oder eines Detachements, nachdem dasselbe entweder zu einer bestimmten Zeit dazu bestellt, oder durch ein Signal zusammenberufen wird. Der Appell wird in der preußischen Armee gewöhnlich nur ein Mal des Tages, und zwar gleich nach der Parole abgehalten; es wird dabei die Mannschaft nicht nur verlesen, sondern die Zeit des Appells wird auch benutzt, den Leuten allerhand Befehle, welche den kleinen Dienst betreffen, sowie Instruktionen und Unterricht über verschiedene Gegenstände zu erteilen; die Wache und anderer Dienst wird dabei durch den Feldwebel kommandiert usw. Im Krieg hält man den Appell zwei Mal des Tages ab, wobei die Leute mit dem Gewehr antreten. 3) Der Appell in einer Kompanie oder in einem Bataillon heißt auch das gute Aufpassen der Leute und das rasche Zuführen aller gegebenen Befehle und Signale; besonders ist der Appell bei den leichten Truppen höchst nötig, und zeigt sich vorzüglich beim raschen Sammeln einer debandierten Linie in geschlossenen Haufen, und bei allen Bewegungen und Verrichtungen in der Tirailleur- oder Schützenlinie.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe