Arrest

Arrest, heißt im militärischen Sinn teils die Verhaftung einer Person, welche als Strafe verfügt wird, teils auch der Ort, wo sie diese Strafe erleiden muss, die Haft. Diese Strafe, welche jetzt in den meisten Armeen die ehemals üblichen Stockprügel ersetzt, ist gewöhnlich von dreierlei Art.

1) Der gelinde oder Stubenarrest, welcher bei leichten Vergehen den Offizieren und Unteroffizieren zuerkannt wird, und wobei der Bestrafte sein Quartier nicht verlassen darf. Ein Offizier, der dies dennoch ohne Erlaubnis tut, würde sich der Verletzung seines Ehrenworts schuldig machen, und dadurch seine Unwürdigkeit im Offizierstand zu bleiben, bekunden; Unteroffiziere würden mit verlängertem Mittelarrest bestraft werden.

2) Der Mittelarrest, ist für Gemeine und Unteroffiziere ein einsames Gefängnis bei Wasser und Brot; eine gelindere Abstufung ist, wenn der Bestrafte bloß in der Wachstube verhaftet bleibt.

3) Der strenge Arrest, das geschärfte einsame Gefängnis, welches auf wiederholte oder gröbere Vergehen der gemeinen Soldaten erfolgt; Unteroffiziere müssen zur Erleidung desselben erst degradiert sein. Die Einrichtung dieses strengen Arrests ist in mehreren Armeen verschieden; in der preußischen besteht er in einem engen Gefängnis, wo dem Bestraften das Tageslicht entzogen wird, worin er nicht aufrecht stehen kann, und ihm zugleich das Niederlegen durch auf dem Boden genagelte kantige Latten peinlich ist. Dabei besteht die Nahrung des Arrestanten bloß aus Wasser und Brot, welche er erst am vierten Tage mit seiner gewöhnlichen Kost vertauschen darf. Sein Aufenthalt ist an diesem Tage in der Wachtstube, aus welcher er wieder in das vorige Gefängnis gebracht wird, und so immer den vierten Tag abwechselt, wenn die Strafe längere Zeit dauert.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe