Ausrücken

Ausrücken, 1) von Truppen, aus dem Lager, dem Standquartier, sich ins Feld, auf den Marsch etc. begeben; 2) in der Forstwirtschaft, geschlagenes Holz, außerhalb des Schlages aufsetzen, damit es dem Anflug nicht schade.
Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon 4. Auflage 1857–1865