Außenwerke
Außenwerke, bei den Festungen, sind diejenigen, welche in dem Hauptgraben liegen, und von dem Hauptwall abgesondert sind, aber ihre Verteidigung nicht durch sich selbst, sondern von dem Hauptwall und anderen daneben liegenden Werken erhalten. Dahin gehören 1) Faussebraye, 2) die Tenaillen, 3) die Ravelins, 4) die Zangenwerke, 5) die Kontregarden. Die Tenaille heißt auch Grabenschere, das Ravelin auch halber Mond, das Zangenwerk Tenaillon, die Kontregarde auch Gegenwehr, Couvreface. Wenn die Kontregarden und Ravelins einer Festung mit einander verbunden werden, so bilden sie eine zweite Enceinte um den Hauptwall herum, und heißen dann ein Mantel, Enveloppe.
Die Bestimmung der Außenwerke ist, 1) den Hauptwall dergestalt zu decken, dass er vom Felde aus weder gesehen, noch weniger beschossen werden kann. 2) Das vorliegende Feld zu umfassen, und möglichst zu beschränken, damit der Feind gezwungen ist, die Laufgräben in weiterer Entfernung zu eröffnen, und größere Arbeiten zu unternehmen, wenn er nicht überall von den vorspringenden Linien enfiliert, und in der Flanke beschossen werden will. 3) Dem Feinde einen eben so kräftigen Widerstand zu leisten, als die Hauptwerke selbst, und also die Dauer der Belagerung zu verlängern.
Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)
Außenwerke (franz. les dehors), in alten Festungen alle vor dem Hauptwall, aber innerhalb des gedeckten Weges liegenden Werke, die den Angriff möglichst lange von ersterem abhalten sollen, z. B. ein Ravelin, ein Hornwerk oder eine Demi-lune. Äußere Werke liegen im Gegensatz zu den Außenwerken jenseit des gedeckten Weges, besitzen selbst einen solchen und sind durch Anschlusswälle mit den hinterliegenden Werken verbunden. In neueren Festungen dienen Außenwerke nur zur Deckung von Toreingängen, Reduits etc. Die Abbildung zeigt den Ravelin Peter vor dem Peterstor der Zitadelle Petersberg in Erfurt.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909