Ban

Ban (Banus), entstanden aus dem illyrischen Bojan oder slawischen Pan, »Herr«; vielleicht auch awarischen Ursprungs und slawisches Lehnwort), zunächst Name der obersten Würdenträger neben den altkroatischen Fürsten, dann in der ungarischen Reichsgeschichte Titel der Befehlshaber mehrerer südlichen Grenzmarken Ungarns (Markgraf). Der Ban, vom König (aber nicht auf Lebenszeit) ernannt und auf dem Reichstag beeidet, übte in den politischen, rechtlichen und militärischen Angelegenheiten die oberste Gewalt fast unumschränkt aus und galt in seinem Bezirk als der nächste nach dem König. Die bedeutendsten Banate waren die von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Bosnien, Macsow und Szörény; doch gab es zeitweilig auch Bane von Bulgarien, von Ozora, Jajcza, Schabatz, Belgrad etc. Die seit der Schlacht bei Mohács (1526) vordringende türkische Macht verschlang allmählich alle Banate bis auf das vereinigte Dalmatien und Kroatien. Aber auch hier war die Macht des Bans beschränkt, da einen Teil die Türken, den anderen die kaiserlichen Militärkommandanten innehatten. 1746 wurden zudem bei der Organisation der Militärgrenze die Militärangelegenheiten dem Wiener Hofkriegsrat zugewiesen; dagegen erhielt der Ban die Verwaltung des von Maria Theresia aus den ungarischen Komitaten Požega, Verőcze (Virovititz) und Syrmien gebildeten Slawonien. Durch die österreichische Reichsverfassung vom 4. März 1849, die Kroatien, Slawonien und Dalmatien zum Kronland umschuf, ward der Ban unabhängig von Ungarn und selbständiger Statthalter in seinem Bezirk mit derselben Machtbefugnis wie die Statthalter der übrigen von Wien aus beherrschten Kronländer.

Seit 1868 ist der Ban von Kroatien und Slawonien wieder ein der ungarischen Regierung untergeordneter und auf den Vorschlag des ungarischen Ministerpräsidenten vom König ernannter Statthalter und führt den Titel »Banus von Kroatien, Slawonien und Dalmatien«. Er steht an der Spitze der autonomen Landesregierung, nimmt am Ministerrat in allen gemeinsamen ungarisch-kroatischen Angelegenheiten teil und ist Mitglied des ungarischen Oberhauses, hat jedoch keinen militärischen Wirkungskreis.

Ban – Heerbann

Ban (franz., spr. bāng), soviel wie Bann; besonders der ehemalige französische Heerbann, ein öffentliches Aufgebot der königlichen Lehnsleute zur Leistung der Heeresfolge in Person oder doch durch Stellung eines bestimmten Truppenkontingents; seit Ludwig XII. verfallend, wurde er das letzte Mal von Ludwig XIV. 1674 angeordnet. Die geistlichen Lehnsträger der Krone waren davon schon 1636 unter Ludwig XIII. gegen das Versprechen einer Geldbeihilfe in Kriegszeiten befreit worden. Auch die Bürger einiger Städte, die Mitglieder des Pariser Parlaments und hohe Staatsbeamte waren dem Ban nicht unterworfen. Die Bekanntmachung und Vollziehung des Ban geschah durch Bannerets (Bannerherren), später durch die Baillis, Seneschalle oder Gouverneure der Provinzen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe