Banditen

Banditen.

Banditen (ital. Banditi, »Verbannte, Geächtete«), eine Gattung von Räubern und Mördern, die besonders aus der Tötung ihnen bezeichneter Personen ein Gewerbe machen. Die Banditen sind vielleicht von den syrischen Assassinen abzuleiten, mit denen die Kreuzfahrer in Berührung gekommen waren, und fanden namentlich in Italien eine bleibende Stätte. Sie bildeten zunftmäßige Vereinigungen mit Gesetzen und Ordnungen und galten, wo die Staatsgewalt schwach war, bisweilen als eine Art Polizei. Sie schlossen dann mit großen Grundeigentümern förmliche Verträge, nahmen wohl auch von Fremden und Einheimischen Schutzgeld und gaben dafür Geleitbriefe. Ende des 16. Jahrhunderts wurden sie durch Papst Sixtus V. unterdrückt, griffen aber bald wieder um sich. Ein euphemistischer Name für Banditen, wie für gedungene Mörder überhaupt, ist Bravi (»Tapfere«). Auch für politische Zwecke, besonders im Dienste der Reaktion, wurde sie verwendet. Die Herstellung größerer Ordnung hat in Italien zwar das Banditenwesen zurückgedrängt, aber noch immer nicht ganz zu unterdrücken vermocht. Vgl. Camorra, Mafia, Briganten.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe