Bataillonsfeuer

Bataillonsfeuer.

Bataillonsfeuer ist das gleichförmige Feuer eines ganzen Bataillons, nach Kommando. Gegen Infanterie darf man sich desselben nur auf 150, höchstens auf 200 Schritt bedienen; in dieser Entfernung trifft noch jede fünfte Kugel, in der ersten aber schon jede zweite. Feuert die feindliche Infanterie auf weitere Distanz, so rückt man ihr mit einer Tirailleur- oder Schützenlinie vor der Front, bis auf die angegebene Schussweite, entgegen, und gibt ihr dann Bataillonssalven. Gegen Kavallerie darf man nie eher die Bataillonssalve geben lassen als auf 60 bis 100 Schritt. Hierbei ist es gut, die Gewehre mit zwei Kugeln zu laden, indem dann beinahe von jedem Schuss eine Kugel trifft. Um das Bataillonsfeuer auszuführen, geschehen in der preußischen Armee folgende Kommandos: 1) Bataillon soll chargieren! 2) Chargiert! 3) Fertig! 4) An! 5) Feuer! 6) Geladen!

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

§ 76 Bataillons-Feuer

Kommando:

1) Mit Bataillons – chargiert! –

2) Bataillon – Fertig! –

3) T’an! – Feuer! – geladen! –

Auf das erste Kommando treten die Zugkommandanten, linken Flügeloffiziere und rechten Führer, wie oben beschrieben zurück; das zweite Glied rückt einen Schießschritt rechts.

Auf das zweite und dritte Kommando, nachdem auf die gewöhnliche Art gefeuert worden, und die Leute wieder fertig gemacht haben, kann der Kommandeur noch ein oder mehrere Male feuern lassen, wozu er dann nur: Bataillon! – t’an! – Feuer! – geladen! – kommandiert, oder er kann Hahn in Ruh setzen und schultern lassen.

Der Kommandeur kann auch mit halben Bataillons, mit geraden oder ungeraden Sections feuern lassen.

Quelle: Röver, Hauptmann: Bataillons-Exercir-Reglement für die Braunschweigische Bürgergarde. (Braunschw. 1831), S. 71.

Glossar militärischer Begriffe