Behorchen

Behorchen, des feindlichen Mineurs, geschieht, um seine Entfernung zu beurteilen, und ihn entweder durch eine Dampfmine zu ersticken, oder seine Arbeiten durch das Laden und Anzünden einer schon fertigen Minenkammer zu zerstören.

Man hat verschiedene Mittel, die Anwesenheit eines arbeitenden feindlichen Mineurs zu entdecken. In die Wände der Minengänge bohrt man an mehreren Orten Löcher ein, um aus dem mehr oder weniger deutlichen Gehöhr der feindlichen Arbeit auf die geringere oder größere Entfernung des Feindes schließen zu können; selbst in leicht zu bearbeitendem Boden hört man auf 90 Fuß mit der Erdhaue arbeiten, und bis auf 150 Fuß die Schläge des Werkzeugs, womit die Keile und die Bretter der Verschalung eingetrieben werden. Eine Trommel, welche man auf den Erdboden setzt, und auf deren oberem Fell einige Schellen oder Erbsen liegen, zeigt durch die Bewegung dieser die Erschütterung an, welche durch das Arbeiten des Feindes entsteht. Eben so kann man ein Becken mit Wasser auf den Erdboden setzen, dessen Oberfläche in Bewegung kommt, oder eine Metallplatte hinlegen, deren Teile zu zittern anfangen, und dadurch einen Klang von sich gegen, wenn der Feind arbeitet.

Um sich so wenig als möglich zu verraten, vermeidet daher der Mineur alles überflüssige Geräusch; er schlägt bloß mit dem Handballen auf das Werkzeug, und bedient sich nur des Spatens und der Erdscharre; er bohrt mehrere Löcher neben einander in die Vorderwand des Minenganges, und schneidet die dazwischen befindliche Erde mit einem dazu bestimmten großen Messer heraus. Die Spannlatten werden zugleich nicht an die Röhren angenagelt, sondern bloß mit Holzschrauben angeheftet; alle diese Vorsichtsmaßregeln halten jedoch die Arbeit sehr auf, da der Mineur, wenn er ungehindert arbeitet, in 24 Stunden 18 Fuß vollendet, sobald er aber genötigt ist, den Feind zu behorchen, in derselben Zeit nur 12 Fuß weit vorrücken kann.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe