Bewaffnung

Bewaffnung.

Bewaffnung der Armee, wird jetzt in den meisten Staaten, im Ganzen durch die Kriegskommissairs, und durch die Waffendepots besorgt, welche wieder unter der oberen Leitung eines Teils des Kriegsministeriums stehen.

Zu der Bewaffnung der Armee gehören nicht nur alle wirklichen Waffen, sondern auch der Bedarf an allen Arten von Fuhrwerken, Geschirr und Stallsachen, Packsättel, Handwerkszeuge usw. Der Kapitain d’Armes jeder Kompagnie führt über Einnahme und Ausgabe aller dieser Gegenstände, unter Aufsicht des Kompagniechefs, ein genaues Buch; über den guten Stand, die Erhaltung und Art der Aufbewahrung aller Bewaffnungsgegenstände wird nicht nur von Zeit zu Zeit durch den Bataillons- und Regimentskommandeur und Inspekteur, sondern auch oft durch eigens dazu befehligte Kriegskommissaire, Musterung gehalten. Übrigens s. die einzelnen Truppenarten, sowie Bedürfnisse, Besatzung, Mobilmachung etc.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe