Brandschatzung

Brandschatzung, Bezeichnung für Gelderpressungen, die sich Anführer von Truppen in Städten, Dörfern etc. des Feindes unter Drohung des Niederbrennens willkürlich und vielfach zum eigenen Vorteil, namentlich in den Kriegen des späteren Mittelalters, erlaubten. Eine kaiserliche Heerordnung von 1570 verbot zwar, von diesem Gewaltmittel eigenmächtig Gebrauch zu machen; doch wurde es noch im Dreißigjährigen Krieg aufs ärgste angewendet, und erst nach dem Siebenjährigen Krieg und besonders nach der französischen Revolution kam es nach und nach dahin, dass die eigentliche Brandschatzung aufhörte, und dass Geld- und Naturalienerhebungen nur auf ordnungsmäßigem Weg vorgenommen werden durften. So verwandelte sich die Brandschatzung einerseits in die Kontribution, anderseits in die Requisition.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe