Chargieren

Infanterie chargiert.

Chargieren (Charge), für feuern, auch für laden, auch für den Angriff überhaupt, selbst beim Chok. Auf das Kommando: „Chargiert!“ welches bei der Infanterie erfolgt, wenn die Leute schon geladen haben, tritt in der preußischen Armee das zweite Glied einen Schritt rechts über, das dritte einen Schritt zurück. Die Chargierung heißt nicht nur der Angriff überhaupt, sondern auch das Laden, das Feuern, und die zur Ladung nötige Munition, selbst die ganze Menge der Munition, welche jeder Mann, und jedes Geschütz zum unmittelbaren Bedarf bei sich führt.

Chargierende Kavallerie.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

§ 74. Von der Chargierung.

a) Ladung (Laden).

Kommando:

1) „Bataillon soll – chargieren! –“

2) „Flach’s – Gewehr –“

3) „Geladen! –“

Auf das erste Kommando treten die Zugkommandanten vier Schritt hinter die Mitte ihres Zuges; der linke Flügeloffizier tritt in die Reihe der schließenden Offiziere, die rechten Führer gerade zurück eben dahin.

Auf das zweite Kommando, wenn alle Gewehre des Zuges geschultert sind, treten die Zugkommandanten, linken Flügeloffiziere und rechten Führer wieder auf ihre Plätze.

§ 75.

b) Feuern im Allgemeinen.

Wenn gefeuert werden soll, so wird immer im Kommando die Art des Feuers ausgedrückt.

Es kann nämlich von dem Bataillon (s. Bataillonsfeuer) mit Pelotons oder mit Rotten chargiert werden. Bei der Chargierung werden die Züge immer Pelotons genannt.

Auf das Kommando: „chargiert! –“ treten die Zugkommandanten, linken Flügeloffiziere und die rechten Führer wie im vorigen Paragraph vorgeschrieben ist.

Bei allen Feuern, die nicht vom Kommandeur selbst kommandiert werden, also bei dem Peloton- und Rottenfeuer, lässt derselbe, wenn das Feuer aufhören soll, durch den Hornisten das Signal: „Auschargiert!“ blasen, oder durch die Tambours einen Wirbel schlagen; hierauf machen die Leute wie gewöhnlich fertig, und es wird dann immer im Ganzen, auf das Kommando des Bataillonskommandeurs, Hahn in Ruh gesetzt und geschultert.

Auf das Kommando: „Hahn in – Ruh! oder Fällt’s – Gewehr!“ treten die Zugkommandanten, linken Flügeloffiziere und rechten Führer wieder auf ihre Plätze.

Bei dem Abfeuern muss durchaus nicht ängstlich auf ein gleichzeitiges Abdrücken gehalten werden, damit nicht durch ein zu starkes Reißen am Abzug das Gewehr aus der Lage im Anschlag gebracht werde, sondern es muss vielmehr jeder Mann, wenn das Kommando: „Feuer! –“ gegeben wird, ruhig sein Gewehr abfeuern.

Quelle: Röver, Hauptmann: Bataillons-Exercir-Reglement für die Braunschweigische Bürgergarde. (Braunschw. 1831), S. 69 und 70.

Glossar militärischer Begriffe