Deckladung

Deckladung (Decklast), die auf dem Oberdeck eines Schiffes untergebrachte Ladung. Nach den Unfallverhütungsvorschriften der deutschen Seeberufsgenossenschaft darf kein Schiff mehr Deckladung nehmen, als mit seiner Tragfähigkeit und Stabilität vereinbar ist, wobei im Winter auf das durch etwaige Bereifung erhöhte Gewicht Rücksicht genommen werdenmuss. Die Deckladung muss durch starke Befestigung vor dem Lostreiben bewahrt werden, auch müssen, auf der Oberfläche unebener Deckladung Laufplanken für die Mannschaft befestigt werden. Ohne Zustimmung des Abladers ist Verladung seiner Güter auf das Oberdeck verboten (Handelsgesetzbuch, § 566). Bei der großen Haverei (s. d.) wird für Deckladung kein Ersatz gewährt (§ 708), wohl aber ist dieselbe nach § 723, soweit sie gerettet wurde, verpflichtet, zum Ersatz der großen Haverei beizutragen. Für die Binnenschifffahrt gilt das Gleiche, nur kann bei großer Haverei nach § 85 des Binnschifffahrtsgesetztes auch für sie Vergütung gefordert werden.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe