Einheit

Einheit.

Taktische Einheit heißt diejenige Infanterie-, Kavallerie- oder Artillerieabteilung, die taktische Gefechtsaufgaben noch selbständig zu lösen vermag und mit der Kommandostimme beherrscht werden kann, demnach bei den drei Waffen die Kompanie, Eskadron und Batterie. Bei der Infanterie galt früher das Bataillon als Einheit, und man berechnet ihre Gefechtsstärke auch heute noch nach Bataillonen. Aber die gesteigerte Feuerwirkung nötigt jetzt zu weiterer Zerlegung geschlossener Bataillone in Kompanien. Die Einheit wird von einem Chef geführt, der Disziplinarbefugnis besitzt. Mehrere Einheiten bilden einen Verband (Bataillon oder Regiment). Vgl. Teileinheit.

Strategische Einheit ist ein Truppenverband, dem strategische Aufgaben zufallen können, und der, aus allen Waffen bestehend, selbständig ein Gefecht führen kann. Mit der strategischen Einheit als einzelnem Glied rechnet die oberste Heeresleitung. Sie wird im allgemeinen durch die Division gebildet.

Administrative Einheit ist die Truppenabteilung mit selbständiger Verwaltung (Bataillon, Kavallerieregiment und Artillerieabteilung); ihr ist ein Zahlmeister als Verwaltungsbeamter beigegeben.

Die organische Einheit liegt der Organisation der Armee zu Grunde, meist des Armeekorps, von dem unter anderem die Mobilmachung geleitet wird.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe