Eisenbahnräder

Räder (wheels; roues; ruote) für Eisenbahnfahrzeuge sind dadurch gekennzeichnet, dass sie an der Innenseite der Lauffläche einen Vorsprung – den Spurkranz – zur sicheren Führung im Gleis tragen und dass die Räder einer Achse mit dieser durch Aufpressen fest verbunden sind. Diese Verbindung je zweier Räder mit einer Achse (s. Achsen) nennt man »Räderpaar«. Für Räderpaar wird auch, aber unrichtig, manchmal der Ausdruck »Radsatz« verwendet, der nur die kurze Bezeichnung ist für die Gesamtzahl der unter einer Lokomotive zur Verwendung kommenden Räderpaare (eingebunden unter der Lokomotive laufend oder als Reserve gelagert).

Abgesehen von den der Vergangenheit angehörenden vielteiligen Ausführungen, besteht das Rad in der Regel aus 2 Teilen, dem »Radkörper« oder »Radstern« und dem auf diesen aufgezogenen »Radreifen«, sog. »Reifenrad«. Räder, bei denen Radkörper und Radreifen ein einheitliches Stück bilden, nennt man »Vollräder«.

Am Radkörper selbst unterscheidet man den Teil, in dem die Achse eingepresst ist: die »Radnabe« oder den »Radhaufen«, den Teil, auf dem der Radreifen aufliegt: den »Radkranz« oder die »Radfelge« und den Teil zwischen Radkranz und Radnabe, der in Form von Speichen oder als Scheibe ausgebildet ist; daher auch die Unterscheidung in »Speichenrad« oder »Scheibenrad«.

Bei den durch Dampfkraft angetriebenen Lokomotivrädern bilden die »Kurbeln« und »Kurbelzapfen« (s. d.) sowie die an bestimmter Stelle zur Minderung der »störenden Lokomotivbewegungen« (s. d.) anzubringenden Gegengewichte weitere wichtige Teile der Räder

Der Verwendung nach unterscheidet man »Lokomotivräder«, »Tenderräder« und »Wagenräder«.

Quelle: Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Berlin, Wien 1917

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