Elbe

Elbe bei Dömitz.

Elbe (bei den Römern Albis, tschechisch Labe), einer der Hauptströme Deutschlands, entspringt in Böhmen auf dem Kamm des Riesengebirges, im Elbbrunnen, westlicht vom Hohen Rad, in 1346 m Höhe, stürzt bald als Elbfall 50 m tief in den Elbgrund und verstärkt sich hier durch die von links kommenden Gewässer der Sieben Gründe und durch das Weißwasser. Der auf dieser kurzen Strecke schon recht wasserreiche Fluss wendet sich nun nach Süden, durchbricht den südlichen oder böhmischen Kamm des Riesengebirges und stürzt durch eine tiefe Wildnis zwischen steilen Wänden den Gebirgsabhang hinunter. Bei Hohenelbe (484 m) tritt er aus dem Gebirge, das bis dahin starke Gefälle mäßigt sich, er ist aber wasserreich genug, um zum Holzflößen zu dienen. Von Hohenelbe fließt die Elbe zuerst nach Südosten, dann nach Süden und empfängt auf dieser Strecke mit flachen Ufern von links her die Aupa und Mettau (zwischen Jaroměř und Josephstadt) und die Adler (bei Königgrätz). Am Südrand des Elbkessels bei Pardubitz wendet sich der Fluss aus der Südrichtung nach Westen und oberhalb Brandeis, nachdem die Iser zugeflossen ist, nach Nordwesten. Bei Melnik vereinigt sich die Elbe mit der Moldau, dem Hauptfluss Böhmens, und wird schiffbar, weiterhin bei Leitmeritz nimmt sie die Eger auf. Nicht weit unterhalb der Egermündung, von Lobositz an, werden die Ufer hoch und felsig, das Tal eng; der Fluss beginnt zwischen dem Mittelgebirge durchzubrechen, und die romantische Talsenke nimmt ihren Anfang, die erst am Ausgang des sächsischen Berglandes, bei Meißen, völlig endigt. Auf dieser Strecke geht dem Fluss noch in Böhmen links die Biela (bei Aussig), rechts der Polzen (bei Tetschen) zu. Von Aussig an nach einer starken Krümmung in nördlicher Richtung fließend, erreicht die Elbe bei Herrnskretschen die böhmische Grenze und tritt nach dem Durchbruch des Elbsandsteingebirges in Sachsen ein. Ihre Breite beträgt hier bereits 130 m. In nordwestlicher Hauptrichtung, aber mehrfach gewunden, durchfließt sie hier zunächst die sogenannte Sächsische Schweiz (s. d.), wo sich die steilen Sandsteinwände fast bis zu 300 m Höhe erheben, und tritt dann, 216 m breit, in den Talkessel von Dresden. Der Strom empfängt auf dieser Strecke rechts die Sebnitz und Wesenitz, links die Müglitz und Weißeritz. Das Elbtal unterhalb Dresden bis Meißen, wo links die Triebisch mündet, ist auch hier noch immer ein Durchbruchstal mit bedeutenden Uferwänden.

Elbe bei Königstein.

Darauf tritt der Fluss in das Tiefland und strömt, die nordwestliche Richtung beibehaltend, bis gegen Wittenberg in breitem, flachem Tal. Seine Breite beträgt bei Torgau 316 m. Noch oberhalb Wittenberg, wo die Schwarze Elster mündet, wendet sich der Strom, von dem herantretenden Höhenrücken des Fläming gedrängt, (bis Aken) nach Westen; aber von Aken bis Magdeburg fließt er wieder in nordwestlicher Richtung. Die Richtung wird von Magdeburg an, wo er 242 m breit ist, bis zur Havelmündung nordnordöstlich; unterhalb der Stadt durchsetzen zum letzen Mal Felsenrisse (von Rotliegendem) das Flussbett. Von Tangermünde (32 m ü. M.) an abwärts beginnt Inselbildung. An Nebenflüssen empfängt die Elbe auf der Strecke von Wittenberg bis zur Havelmündung: links die Mulde, Saale und Ohre, rechts die Ehle, Ihle, den Plaueschen Kanal, der die Havel mit der Elbe verbindet, und die Havel. Von deren Mündung (22 m ü. M.) an verfolgt der Strom wieder die nordwestliche Hauptrichtung und durchfließt, über 500 m breit, erst in gewundenem Lauf, dann langgestreckt die Senke zwischen dem Landrücken der Lüneburger Heide und der Mecklenburger Seenplatte. Der Wasserspiegel liegt bei Wittenberge 20, bei Lauenburg 5 und bei Hamburg 1 m ü. M. Oberhalb Naumburg beginnt sich die Elbe zu teilen. Der stärkste, südliche Arm zerspaltet sich oberhalb Harburg in die Süderelbe und die nach Norden und bei Hamburg vorbeigehende Norderelbe, die von Südosten die Gewässer aus den Vierlanden ableitende Dove- und Goseelbe aufnimmt. Das Gebiet zwischen Harburg und Hamburg ist ein Gewirr von Flussarmen und Flussinseln. Endlich bei Blankenese, wo das rechte Ufer noch einmal schön und malerisch wird, sind alle Arme wieder vereinigt, und der Strom ist 3 km breit. Weiter abwärts erweitert er sich immer mehr: so beträgt seine Breite unterhalb Brunsbüttel 7 km und an der Mündung bei Cuxhaven 15 km. Doch hat bei der Menge der Sandbänke und Untiefen das eigentliche, 7,5 bis 9 km tiefe Fahrwasser nur eine geringe Breite und ist sorgsam bezeichnet. Die Flut steigt 165 km weit in die Elbe hinauf, bis Geesthacht oberhalb Hamburg; bei und in Hamburg ist sie 1,8 m, bei Cuxhaven 3 m hoch. Der Seeschiffe tragende Niederhafen Hamburgs hat bei der Ebbe 2,5 bis 6, bei der Flut 4,5 bis 7 m Wasser. Auf der untersten Strecke der Elbe (von der Havelmündung an) gehen derselben zu: rechts die Stecknitz, Elde, Bille, Alster und Stör (bei Wevelsfleth), links der Aland, die Zeezel, Ilmenau und Oste.

Elbe bei Lauenburg.

Die gesamte Länge der Elbe beträgt 1165 km, wovon 383 km auf Böhmen, 124 auf das Königreich Sachsen und 562 km auf Preußen kommen; von Melnik in Böhmen ab ist sie 866 km, für Seeschiffe bis Hamburg hinauf 142 km schiffbar. Ihr Stromgebiet umfasst 147.320 km² (2676 mi²), wovon 96.300 km² (1749 mi²) auf das Deutsche Reich und 51.020 km² (927 mi²) auf Österreich kommen. Die Elbe ist sehr fischreich, teils an Seefischen, die aus der See heraufkommen, um zu laichen, teils an Flussfischen, unter denen Hausen, Welse, Lachse, Neunaugen, Hechte, Aale, Schnäpel etc. die bemerkenswertesten sind.

Für die Schifffahrt ist zwar der Rhein in vielen Beziehungen bedeutender als die Elbe; indessen hat diese den großen Vorzug, dass ihre Wasserstraße fast ausschließlich deutsches Gebiet durchzieht und direkt in das Meer mündet, auch in ihrem Unterlauf durch Wasserfülle und günstige Lage (die ankommenden Schiffe werden von den vorherrschenden Westwinden direkt in die Elbe hineingeführt) den überseeischen Verkehr erleichtert. Zudem wird das Fluss- und Handelsgebiet der Elbe nach beiden Seiten hin beträchtlich erweitert durch die schiffbaren Nebenflüsse, insbesondere die Saale, Havel (Finow- oder Havel-Oberkanal und Plauescher Kanal), die Spree (Müllroser, Ober-Spreekanal) und die Stecknitz (Elbe-Travekanal). Gleichwohl wurde die Schifffahrt der Elbe lange Zeit durch mannigfache natürliche Hindernisse wie durch drückende Stapelrechte und hohe Zölle an gedeihlicher Entwicklung gehindert.

Was die Zölle betrifft, so gab es zur Zeit des alten Deutschen Reiches auf der Elbe von Melnik bis nach Hamburg nicht weniger als 35 Zollstätten und außerdem noch Stapel- und Umschlagrechte, Repressalienzölle etc. Nachdem die Elbe von 1804 bis 1815 infolge des Krieges und des Kontinentalsystems so gut wie geschlossen war, wurden endlich durch die Wiener Kongressakte allgemeine freie Grundsätze über die Flussschifffahrt aufgestellt. Erst 1819 erfolgt zu Dresden der Zusammentritt einer Elbschifffahrtskommission, welche die sogenannte Elbschifffahrtsakte vom 21. Juni 1821 zum Abschluss brachte. Die dabei beteiligten Staaten waren Österreich, Sachsen, Preußen, die anhaltischen Herzogtümer, Hannover, Mecklenburg, Hamburg und Dänemark (für Holstein und Lauenburg). Nach diesem Vertrag sollte die Schifffahrt auf der Elbe, von Melnik bis in die offene See und umgekehrt, für den Handel völlig frei sein. Dagegen ward eine Schifffahrtsabgabe eingeführt, teils von der Ladung (Elbzoll), teils von den Fahrzeugen (Rekognitionsgebühr); jedoch wurde durch diese in der Tat nur eine durchschnittlich bedeutend vermehrte Zollbelastung des Elbverkehrs herbeigeführt. Mit der Zeit traten mancherlei Erleichterungen ein, vorzugsweise seitens Preußens, Österreichs und Sachsens; dagegen sträubten sich Hannover und Mecklenburg bis zur Neubegründung der deutschen Staatsverhältnisse hartnäckig gegen jede Erfüllung der Verpflichtung zur Herabsetzung des Tarifs. Die sogenannte Additionsakte vom 13. April 1844 bestimmte die herzustellende Tiefe des Fahrwassers und hob die Rekognitionsgebühr von den Fahrzeugen auf, dagegen ward der Normalzoll auf 33 Silbergroschen 11 Pfennige für den Zollzentner erhöht. Die fünfte Elbschifffahrts-Revisionskommission beschloss endlich, dass vom 1. Juni 1863 an für sämtliche Uferstaaten nur ein Zoll, und zwar in Wittenberge, erhoben werden sollte. Die Dauer dieser Übereinkunft wurde auf zwölf Jahre festgesetzt, vom 1. Januar 1863 an gerechnet, aber bald durch die politische Neugestaltung Deutschlands gelöst. Durch das Bundesgesetz vom 11. Juni 1870 wurde bestimmt, dass die Erhebung des Elbzolles spätestens 1. Juli 1870 aufzuhören und aus den Mitteln des Bundes eine Entschädigung an Mecklenburg-Schwerin und Anhalt gewährt werden sollte. Der Stader oder Brunshäuser Zoll war bereits 1861 durch eine an Hannover gezahlte Entschädigung von 2.857.388 Talern für die kontrahierenden Staaten für immer aufgehoben worden. Zum Schutz der Elbmündung sind fünf Schanzen erbaut, eine an der Mündung der Schwinge bei Stade, eine Grauerort genannt, 4 km unterhalb derselben und drei bei Cuxhaven.

Bibliographie

  • »Der Elbstrom, sein Stromgebiet und seine wichtigsten Nebenflüsse. Hydrographische, wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Darstellung«, im Auftrag der deutschen Elbuferstaaten herausgegeben von der königlichen Elbstrombauverwaltung in Magdeburg (Berl. 1899, 3 Bde. mit Tabellenband und Atlas)
  • Statistik des Deutschen Reichs, neue Folge, Bd. 39: »Stromgebiete des Deutschen Reiches, hydrographisch und orographisch dargestellt, 2. Teil: Gebiet der Elbe etc.« (Berl. 1900)
  • »Die Elbzölle. Aktenstücke und Nachweise 1814 bis 1859« (Leipz. 1860)
  • Weißenborn: Die Elbzölle und Elbstapelplätze im Mittelalter (Halle 1900)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

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