Ersatzbehörden

Ersatzbehörden, die Ersatzkommission als erste, die Oberersatzkommission als zweite, der kommandierende General und der Chef der Provinzial-(Landes-)Verwaltungsbehörde als dritte Instanz und die Ministerialinstanz, das Kriegsministerium und die oberste Zivilverwaltungsbehörde; s. Ersatzwesen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe