Examiniertrupp

Examiniertrupp.

Examiniertrupp, besteht aus 1 Unteroffizier oder Gefreiten und 2 oder mehreren Mann. 1. Auf Garnisonwachen werden diese des Nachts auf den linken Flügel der Wache gestellt, um sogleich auf Befehl zum Examinieren der Runde vorgehen zu können; sie bestehen bei Offizierwachen aus 1 Unteroffizier und bei Unteroffizierwachen aus 1 Gefreiten und 2 Mann. s. Runde. 2. Auf Feldwachen, Lagerwachen und Dorfwachen bestehen sie aus 1 Unteroffizier und 2 oder mehreren Mann, und sind zum Examinieren derjenigen bestimmt, die bei den Vorposten ankommen, und durchgelassen werden wollen. S. Feldwache.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe