Fahrende Artilleristen

Fahrende Artilleristen.

Fahrende Artilleristen, diejenigen, welche die Zugpferde der Geschütze reiten und führen. Früher nahm man hierzu bloß die sogenannten Stückknechte, jetzt sind sie aber in den meisten Armeen ordentlich eingeübte Artilleristen; die Reitkunst muss sie notwendig gelehrt werden, ehe sie die Führung der Zugpferde übernehmen können. Gewöhnlich gibt man ihnen die Namen Vorder- (auch Spitzreiter), Mittel- und Stangenreiter, nach den Pferden, welche sie führen; die Pferde, welche sie reiten, heißen Sattelpferde, rechts neben ihnen sind die Handpferde.

Der rechte Trensenzügel des Handpferdes wird so weit aufgebunden, dass das Pferd genötigt ist, den Kopf geradeaus zu tragen; den linken Trensenzügel desselben führt der Artillerist in der rechten Hand, in welcher er auch zugleich den Kantschu führt; nur auf dem Marsch, und überhaupt, wo keine besondere Aufmerksamkeit auf das Fahren nötig ist, darf er den Handzügel mit in die linke Hand legen, in welcher er die Zügel des Sattelpferdes führt, ganz so, wie es die Reitkunst vorschreibt. Der Kantschu dient mehr zur Benachrichtigung, als zur Bestrafung für das Handpferd, und soll bei ihm den Gebrauch der Sporen und Schenkel ersetzen, indem es leise damit berührt wird; ist es aber ungehorsam, so nimmt der Artillerist den Handzügel in die linke Hand, und gibt ihm einige Streiche über den Rücken, noch vor der Lende. Das Schlagen auf die Kruppe oder den Kopf darf nicht gestattet werden.

Beim Einüben der fahrenden Artilleristen lässt man sie erst abfahren, und dann parieren, und hält sie dabei an, darauf zu sehen, dass alle Pferde gleichförmig ziehen. Hierauf geht man zu den Wendungen über, und lässt sie dann auch im Trab und Galopp üben. Zum Erlangen einer gewissen Genauigkeit dient endlich die Übung, auf einem Viereck und auf einem einfachen sowohl, als einem doppelten Kreis zu fahren, welches letztere in der Gestalt einer 8 geschieht.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe