Falz

Falz, im Bauwesen, 1. rechtwinkliger Ausschnitt – Ausfalzung – an der Kante z. B. eines Häufleins, Holzpfostens, wodurch ein guter Anschlag, d. h. ein Übergreifen und dichtes Anschließen z. B. eines Brettes, einer Tür, eines Ladens oder Fensters erzielt wird. Dieser Anschlag wird um so dichter, je mehr Falze in Anwendung kommen (s. Fig. 3). 2. Bei Bretterschalung oder Fußböden wird der Falz angewendet zur Dichtung der Stoßfugen (Überfalzung, s. Fig. 4). 3. Oft fälschlich gebraucht für Nut (s. d.). 4. Bei Metallen ist Falz der umgebogene Rand, mit dem Bleche ineinander greifen (s. Falzen).

Quelle: Luegers Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften (Stuttg., Leipz. 1914)

Falz, eine Falte oder in die Länge gezogene Vertiefung; der behufs Vereinigung zweier Blechstücke an beiden mit Falzwerkzeugen oder auf einer Maschine (Falzmaschine) umgebogene und ineinander gehakte Rand, der zusammengeschlagen, gedrückt oder gelötet wird, wobei man unterscheidet: einfach liegenden Falz, doppelt liegenden Falz (s. Abbildung und Tafel »Blechverarbeitungsmaschinen und -Werkzeuge«, Fig. 5); dann soviel wie Rinne, z. B. Rinne an einem Hufeisen, in welche die Nagellöcher gemacht werden, rechtwinklige Vertiefung am Rand eines Holzteils, z. B. an Bilderrahmen und Fensterflügeln zum Einlegen des Glases, an Fensterfuttern und Türrahmen etc.

Zum Anhobeln dieser Falze dient der Falzhobel (s. Hobel). Auch die Stelle, an der Papier, z. B. beim Buchbinden, gebogen und zusammengelegt ist (s. Buchbinden).

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe