Farbstoffe

Farbstoffe.

Farbstoffe (Pigmente), sehr verschiedenartige Substanzen, von deren Eigenschaften man besonders die Farbe berücksichtigen will. Viele chemische Verbindungen besitzen charakteristische Färbung, und diese gehört so sehr zu dem Wesen der fraglichen Substanz, dass sie in gleichem Zustand niemals existieren kann, ohne jene Farbe zu zeigen. Man bereitet z. B. Ultramarin aus Stoffen, von denen keiner eine blaue Farbe besitzt; auch lässt sich aus dem Ultramarin nichts abscheiden, was man als den Farbstoff dieses Körpers betrachten könnte. Wenn man aber Zucker oder Stärkemehl mit einer geringen Quantität Ultramarin mischt, dann bildet dieses in der bläulichen Mischung den Farbstoff. In ähnlicher Weise werden viele an sich farblose Mineralien und Gesteine durch Beimischung geringer Mengen Eisen-, Mangan-, Kupfer- und Chromverbindungen gefärbt, während man z. B. von einem Farbstoff des Rotkupfererzes nicht sprechen kann, da dieses aus Kupferoxydul besteht, dem die rote Farbe eigentümlich ist. Derartige in der Natur vorkommende farbige Körper, namentlich Eisen- und Kupferverbindungen (Rot- und Brauneisenstein, Ocker, Malachit, Kupferlasur), durch Eisenoxid intensiv gefärbte Tone (Bolus, Umbra etc.), Graphit, Bleiglanz, Braunkohle, Kreide, Gips, Schwerspat, bilden die Erd- oder natürlichen Mineralfarben (s. Mineralfarben).

Die Farbstoffe des Pflanzenreichs sind teils direkte Erzeugnisse des Pflanzenlebens, teils künstliche Umwandlungsprodukte vegetabilischer Substanzen. Die meisten sind schwache Säuren, wenige sind indifferent, und einzelne zeigen basische Eigenschaften. Man kennt unter ihnen Glykoside, und mehrere stehen zu den Gerbsäuren und deren Abkömmlingen in naher Beziehung. Die von der Natur fertig gebildeten, ungemein verbreiteten und reich nuancierten Farbstoffe finden sich gelöst oder in körnigen Ablagerungen, meist in den dem Licht ausgesetzten oberflächlichen Pflanzenzellen; andere kommen auch in Verdickungen der Zellhaut vor; technische Bedeutung haben nur wenige. Dagegen finden sich in den inneren, vor dem Licht geschützten Zellschichten die Chromogene (Farbenerzeuger), die an sich keine Farbstoffe sind, aber zu solchen in naher Beziehung stehen. Alle vegetabilischen Farbstoffe scheinen aus Chromogenen hervorzugehen, viele können künstlich daraus dargestellt und zum Teil wieder in solche zurückverwandelt werden. Sehr häufig entstehen Farbstoffe aus Chromogenen unter dem Einfluss des Sauerstoffes, oft nur bei Gegenwart einer starken Base und bisweilen unter Mitwirkung von Ammoniak. Die Rückbildung ist dagegen gewöhnlich ein Reduktionsprozess. Die Chromogene sind in ihrem Vorkommen an die speziellsten Organisationsverhältnisse und deshalb an einzelne Gattungen oder gar Arten von Pflanzen gebunden. Für die Technik liefern sie wichtige Farbmaterialien (Indigo etc.). Durch Licht, Luft, Ozon und die meisten oxdierend wirkenden Stoffe, namentlich auch durch Chlor, werden die meisten Pflanzenfarbstoffe zerstört, während schweflige Säure besonders bei mäßiger Einwirkung oft nur farblose Verbindungen mit den Farbstoffen einzugehen scheint, aus denen durch Schwefelsäure, Schwefelwasserstoff etc. der Farbstoff regeneriert werden kann. Säuren nuancieren die meisten Farbstoffe, machen blaue rot und rote gelb; doch kann man in der Regel durch Neutralisation der Säure mit Ammoniak die ursprüngliche Farbe wiederherstellen. Alkalien färben viele rote Farbstoffe blau, blaue grün, gelbe rot oder rotbraun, und auch hier kann in der Regel durch schnellen Zusatz verdünnter Säure die ursprüngliche Farbe wiederhergestellt werden.

Von den tierischen Farbstoffen ist der Farbstoff des Blutes allen Wirbeltieren gemeinsam, und die übrigen sind wahrscheinlich nur Modifikationen, häufig unmittelbare Umsetzungsprodukte des Blutrots. Sie sind vielleicht alle eisenhaltig, immer stickstoffhaltig, zeigen sehr verschiedene Löslichkeit in Wasser; die meisten lösen sich in Alkalien, einige auch in Alkohol, Äther und Chloroform. Manche können kristallisiert erhalten werden, die meisten sind indifferent und werden durch Chlor zerstört; manche, wie die Gallenfarbstoffe, sind sehr veränderlich und können eine Reihe von Farbenwandlungen erleiden, andere sind ungewöhnlich beständig, und das Melanin gleicht in dieser Beziehung der reinen Kohle. Gewisse Bakterien erzeugen durch ihren Lebensprozess aus eiweißartigen Körpern sehr lebhafte blaue und rote Farbstoffe (Blutendes Brot, Blau- und Rotwerden der Speisen). Ähnliche rote und violette Farbstoffe finden sich auch in der Molluske Aplysia depilans (Seehase). Praktische Bedeutung besitzt von den tierischen Farbstoffen fast nur das Cochenille (Karmin).

Viele Farbstoffe lösen sich in Wasser, einige nur in Alkohol und Äther; andere sind in den gewöhnlichen Lösungsmitteln unlöslich. Aus ihren Lösungen werden manche durch Salze gefällt, die meisten durch Kohle absorbiert, so dass man gefärbte Flüssigkeit gewöhnlich mit Kohle entfärben kann. Die Mehrzahl der Farbstoffe bildet mit den alkalischen Erden häufig, mit den Erden, schweren Metalloxiden und basischen Metallsalzen fast immer schwer lösliche oder unlösliche Verbindungen (Farblacke, Lackfarben, Lacke). Aus einer mit Alaunlösung versetzten Abkochung von Rotholz wird z. B. durch Soda Tonerdehydrat abgeschieden, das sich mit dem roten Farbstoff zu einem Lack verbindet. Die Lacke besitzen, selbst wenn sie mit farbigen Oxiden dargestellt wurden, eigentümliche Nuancen, wovon die Färbekunst vielfach Gebrauch macht.

Zahlreicher als die natürlichen sind die künstlichen Farbstoffe, sowohl Mineralfarben (Eisen-, Kupfer-, Chrom-, Kobalt-, Blei-, Zinkfarben etc.), denen sich die Metallfarben (gepulverte Metalle, Bronzefarben) anschließen, als organische, die teils aus Pflanzen, seltener aus Tierstoffen, am zahlreichsten und mannigfachsten aber aus Bestandteilen des Steinkohlenteers dargestellt werden. Diese Teerfarben, ausgezeichnet durch Reichtum und Schönheit der Nuancen, haben die natürlichen Farbstoffe um so mehr zurückgedrängt, als es gelungen ist, einige der wichtigsten von letzteren, wie Alizarin (Krapprot) und Indigo, aus Teerbestandteilen künstlich darzustellen.

Die organischen Farbstoffe gehören zum allergrößten Teil der Reihe der aromatischen Verbindungen an und lassen sich auf farblose Kohlenwasserstoffe zurückführen. Aus letzteren gehen Farbstoffe hervor, indem im Molekül mindestens zwei Wasserstoffatome durch zwei verschiedene Seitenketten ersetzt werden. Von diesen Seitenketten ist die eine das zur Farbstoffbildung befähigende Prinzip, die chromophore Gruppe. Solcher chromophoren Gruppen kennt man bis jetzt 17. Der durch Eintritt einer chromophoren Gruppe in einen Kohlenwasserstoff entstehende Körper ist meist ungefärbt und verhält sich nie wie ein Farbstoff, denn er ist unfähig, aus seinen Lösungen sich auf ungebeizte oder gebeizte Fasern zu übertragen. Man bezeichnet ihn als Chromogen (Farbenerzeuger), weil er sehr leicht in einen Farbstoff übergehen kann. Die Bildung des Farbstoffs erfolgt erst durch den Eintritt einer zweiten Atomgruppe (auxochrome Gruppe), die an sich unfähig ist, aus einem Kohlenwasserstoff einen Farbstoff zu bilden. Auxochrome Gruppen verwandeln Kohlenwasserstoffe in Basen oder Säuren, doch ist der Grad ihrer farbenentwickelnden Wirkung auf das Chromogen keineswegs proportional der Energie dieser salzbildenden Kraft. Nach ihrer auxochromen Natur lassen sich die bisher bekannten, zur Salzbildung befähigenden Seitenketten von Kohlenwasserstoffen etwa in folgende Reihe einordnen, wobei die stärker wirkenden vorangehen: NH2 (Amid), mit seinen Abkömmlingen, wie NHCH3, N(CH3)2 etc., OH (Hydroxyl), NH3OH (Ammoniumoxd), SO3H (Sulfoxyl), COOH (Karboxyl). Den drei letzten Gruppen kommt die auxochrome Natur in viel geringerem Maße zu als den beiden ersten. Unter Zugrundelegung dieser von Witt zuerst entwickelten Anschauung unterscheidet man nach den chromophoren Gruppen folgende Farbstofffamilien:

Farbstofffamilien.

Alle Farbstoffe mit gleicher chromophorer Gruppe besitzen gewisse übereinstimmende chemische Merkmale. Die weitere Teilung der Gruppen erfolgt auf Grund der im Chromogen enthaltenen Kohlenwasserstoffreste. Leider entziehen sich diese wenigen natürlichen Pflanzen- und Tierfarbstoffe, deren Konstitution bis jetzt ermittelt ist, der Einreihung in dieses System; sie folgen den gleichen Gesetzen wie die künstlichen. Soweit abweichende Eigenschaften der natürlichen Farbstoffe vorliegen, sind sie lediglich darauf zurückzuführen, dass die natürlichen Farbstoffe Chromogene zur Grundlage haben, die unter den künstlichen nicht vertreten sind, und umgekehrt. Die Behauptung, dass die natürlichen Farbstoffe echter sind als die künstlichen, ist falsch; es gibt sehr unechte Farbstoffe unter ersteren und sehr echte unter den Erzeugnissen der Farbenindustrie.

Nach ihrer Verwendung teile man Farbstoffe in mehrere Gruppen. Die Maler- und Anstrichfarben zerfallen je nach dem Bindemittel, mit dem der Farbstoff gemischt ist, in Aquarell-, Honig- oder Gummifarben, Tuschen, Pastellfarben, Wasser- oder Leimfarben, Öl- und Wasserglasfarben. Sie sind Körperfarben (Deck-, Gouachefarben), wenn sie die Fläche, auf die sie aufgetragen werden, mehr oder weniger vollständig verdecken, oder Lasurfarben (Saftfarben), wenn sie auf der Unterlage nur eine durchsichtige Schicht bilden. Diese sind in Wasser oder Alkohol löslich, jene nicht. Von den Email- oder Schmelzfarben, zum Färben von Glasflüssen, Glasuren und für die Porzellanmalerei bestimmt, verlangt man ein eigentümliches Verhalten in hoher Temperatur (in der geschmolzenen Glasmasse und beim Einbrennen auf Porzellan). In der Färberei und Zeugdruckerei kommen die Farbstoffe in eigentümlicher Weise zur Anwendung. Selten wird der Farbstoff mittels eines der gewöhnlichen Bindemittel auf der Faser befestigt. Oft verbindet sich der Farbstoff ohne weiteres mit der Tier- oder Pflanzenfaser, in anderen Fällen dient als Befestigungsmittel eine Beize, und bisweilen wird der Farbstoff selbst erst auf der Farbe erzeugt, indem man diese z. B. nacheinander in zwei Salzlösungen bringt, die bei gegenseitiger Einwirkung aufeinander Berlinerblau erzeugen. Die Teerfarben kann man mit Hinsicht auf ihre Anwendung in der Färberei in mehrere Gruppen teilen. Im Gegensatz zu der großen Mehrzahl färben einige Farbstoffe Baumwolle ohne Vermittlung einer Beize direkt waschecht (Kongo- oder Benzidinfarbstoffe, s. d.). Die meisten dieser Baumwollfarbstoffe sind Tetrazoverbindungen, welche die Gruppe –N=N– zweimal im Molekül enthalten, aber nicht alle Tetrazoverbindungen ziehen gut auf ungebeizte Baumwolle. Neben dem doppelten Chromophor –N=N– enthalten die Baumwollfarbstoffe als auxochrome Gruppen noch NH2 oder OH oder Abkömmlinge derselben. Eine andere Klasse von Baumwollfarbstoffen werden aus gewissen Thiobasen dargestellt, die man durch Erhitzen aromatischer Amine, besonders des Paratoluidins und Metaxilidins, mit Schwefel erhält. Einige dieser letzteren Farbstoffe sind Azoverbindungen, doch ist die Azogruppe nicht als wesentliche Bedingung ihres Färbevermögens zu betrachten. Viele Baumwollfarbstoffe können auf der Faser diazotiert und dann mit Aminen, Phenolen etc. zu neuen Azokörpern verkuppelt werden (Ingrainfarben, Diazotier-, Entwicklungsfarbstoffe).

Die basischen Farbstoffe, salzsaure, schwefelsaure, oxalsaure Salze gewisser organischer Farbbasen, färben Baumwolle in neutralem oder schwach saurem Bade, wenn sie mit Tannin, Türkischrotöl oder anderen sauren Beizen vorgebeizt ist, Wolle und Seide ebenso, aber ohne Vorbeize. Bei Wolle und Seide ist die Zuhilfenahme der Beize nicht erforderlich, weil diese Fasern selbst saure Gruppen enthalten.

Die sauren Farbstoffe sind großenteils Alkalisalze von Sulfosäuren der Azoverbindungen oder der basischen Farbstoffe. Sie verbinden sich mit den basischen Gruppen der Wolle und Seide im sauren Bade direkt ohne Zuhilfenahme einer Beize. Auf pflanzlichen Faserstoffen können sie im Allgemeinen nicht waschecht fixiert werden.

Die beizfärbenden Farbstoffe zeichnen sich durch mehr oder weniger hervorragende Eigenschaften aus; sie werden auf Pflanzen- und Tierfasern mit metallischen Beizen befestigt, und da der wichtigste Farbstoff der ganzen Klasse das Alizarin ist, so nennt man sie auch wohl Alizarinfarbstoffe. Je nach der angewendeten Beize entstehen verschiedene Färbungen, Alizarin z. B. gibt mit Tonerdesalzen eine rote, mit Eisensalzen eine blauschwarze und mit Chromsalzen eine braune Verbindung. Diese Verbindungen sind unlöslich und müssen auf der Faser erzeugt werden.

Viele Farbstoffe üben keine Wirkung auf den lebenden Organismus, während andere giftig sind. Hierher gehören besonders die anorganischen Farbstoffe, die aus im Magensaft löslichen Verbindungen von Arsen, Barium, Blei, Chrom, Cadmium, Kupfer, Quecksilber, Zink, Zinn bestehen. Von organischen Farbstoffen sind besonders Gummigutt und Pikrinsäure giftig. Manche an sich unschädliche Farbstoffe können giftig sein, wenn sie von giftigen Stoffen, die zu einer Bereitung benutzt wurden, einen Rest als Verunreinigung enthalten. Die folgende Zusammenstellung enthält die gebräuchlichsten giftigen Farbstoffe:

Schwarze Farben: Antimonschwarz (Eisenbronze, Eisenschwarz), Quecksilberschwarz.

Braune Farben: Bleibraun, Breslauerbraun (Chemischbraun), Terra siena.

Rote Farben: Zinnober (Chinesischrot, Vermillon, Pariserrot, Patentrot), Antimonzinnober, Mennige (Bleirot, Minium, Pariserrot, rotes Bleioxid), Mineralrot, roter Streuglanz, Schönrot, Florentiner Lack (sofern derselbe arsenhaltig ist), rotes Korallin, gewisse Arten von Fuchsin, Kupferrot (Kupferoxydul).

Orange Farben: Chromorange, Goldschwefel (Antimonorange).

Gelbe Farben: Rauschgelb (Auripigment, Operment, Königsgelb, Persischgelb, Chinesischgelb, Spanischgelb), Cadmiumgelb, Chromgelb (Kaiser-, Neu-, Kron-, Kölner-, Pariser-, Leipziger-, Gothaergelb), Neapelgelb, Kasselergelb (Mineral-, Turners, Patent-, Montpellier-, Veroneser, Chinesischgelb), Zinkgelb (chromsaures Zinkoxid), Ultramaringelb (Gelbin, Barytgelb), Antimongelb, Steinbühlergelb, Bismutgelb, Massicot (Bleigelb), Gummigutt, Pikrinsäure (Pikringelb), Aurantia.

Grüne Farben: Grünspan (Spangrün), Bremergrün, Berggrün (Braunschweiger Kupfergrün), Barytgrün (Mangangrün), Zinkgrün (Rinmanns Grün), Kobaltgrün, grüner Zinnober (Ölgrün, Resedagrün, Maigrün, Moosgrün, Laubgrün, Neapelgrün, Chromgrün (Guignets Grün, grünes Chromoxid), Scheeles Grün (Schwedischgrün, Mineralgrün), Schweinfurter Grün (Kaisergrün, Königsgrün, Kurrersgrün, Kirchbergersgrün, Schobergrün, Zwickauergrün, Grundiergrün, Englischgrün, Kasselergrün, Leipzigergrün, Neuwiedergrün, Originalgrün, Patentgrün, Pickelgrün, Mitisgrün, Maigrün, Moosgrün, Schweizergrün, Parisergrün, Wienergrün, Würzburgergrün, Papageigrün, Baselergrün), Casselmanns Grün, Smaragdgrün, Gelbholz- und Quercitrongrün, Jodgrün.

Blaue Farben: Bergblau (Mineralblau, Kalkblau, Kupferblau, Kasselerblau, Hamburgerblau, Englischblau, Neuwiederblau (Coeruleum), Kobaltblau (Thénards Blau), Molybdänblau (Mineralindigo), Schmalte (Eschel), Berlinerblau (und zwar speziell Luisenblau und Mineralblau), blauer Erzglanz, blauer Streuglanz, manche Sorten Anilinblau.

Violette Farben: Alle aus giftigen blauen oder roten Farben hergestellten violetten Gemenge, ferner manche Sorten Anilinviolett.

Weiße Farben: Bleiweiß und bleiweißhaltige Mischungen (Schieferweiß, Kremserweiß, Venezianerweiß, Hamburgerweiß, Holländerweiß, Tirolerweiß, Thénards Weiß, Clichyerweiß, Französischweiß, Silberweiß, Perlweiß), Zinkweiß (Schneeweiß, Zinkblumen, Zinkoxid), Barytweiß (Schwerspat, Spatweiß, Mineralweiß, Neuweiß, Bleiweißsurrogat, Permanentweiß, Blanc fixe), Satinweiß, Bismutweiß (Spanischweiß, Schminkweiß, echt Perlweiß).

Graue Farben: Alle Mischungen, welche schädliche weiße oder schwarze Farben enthalten, dann Zinkgrau, Zinkblende.

Metall- oder Bronzefarben: Schaumgold, Schaumsilber, unechtes Metallgold und Metallsilber, unechtes Malersilber, Kupferbraun, Bronzelacke aus schädlichen Anilinfarben, Wolframbronzen.

Echte und unechte Farbstoffe

Die sogenannten echten Farbstoffe werden durch die Einwirkung von Licht, Luft, Wasser, Seife etc. sehr wenig oder gar nicht verändert, während unechte ziemlich schnell jenen Einflüssen erliegen. Die Unterschiede sind indes nur gradweise. Manche Farbstoffe sind gegen gewisse Einwirkungen sehr widerstandsfähig, gegen andere nicht. Die Echtheit wird auch durch die Art der Fasern, auf denen die Farbstoffe sich befinden, durch etwaige Anwendung von Beizen, durch die Stärke der Färbung und allerlei andere Verhältnisse beeinflusst. Die Anforderungen, die man an die Echtheit eines Farbstoffes stellt, richten sich nach Art und Anwendung des gefärbten Stoffes und sind daher sehr verschieden. Daher kann ein Farbstoff für einen Zweig der Färberei ganz brauchbar sein, während er für einen anderen untauglich ist. Oft werden auch gefärbte Stoffe nach Operationen unterschieden, die auf den Farbstoff zerstörend einwirken können, wie z. B. die stark alkalische Walke bei der Tuchfabrikation, die Dekatur etc. Für letztere müssen die Farbstoffe Dampf von 110° aushalten können. Die Prüfung der Farbstoffe auf der Faster auf Echtheit wird besonders nach folgenden Richtungen vorgenommen und in folgender Weise ausgeführt.

Lichtechtheit und Wetterechtheit. Man bedeckt die gefärbten oder bedruckten Muster zur Hälfte mit Holz oder Pappe und setzt sie allen Unbilden der Witterung aus. Von Zeit zu Zeit wird das Resultat festgestellt. Die Farbstoffe pflegen im Frühjahr am meisten zu leiden. Gewöhnlich stellt man fünf Echtheitsklassen auf und rechnet zu der ersten solche Farbstoffe, die selbst nach einem Monat noch keine Änderung aufweisen, zur 5. Klasse solche, die schon nach einigen Tagen sich merklich ändern und nach einem Monat völlig verblichen sind. Zu ersten Klasse gehört z. B. Alizarin, zur letzten Eosin.

Waschechtheit. Man verflicht das gefärbte Garn mit ungefärbtem gebleichten Garn und drückt die Proben einige Minuten in eine 40° warme Lösung von 5 g Schmierseife und 1 l destilliertes Wasser gut durch, lässt 20 Minuten in der Seifenbrühe liegen, spült, legt 20 Minuten in Spülwasser, wringt aus und trocknet. Waschecht ist ein Farbstoff, der beim Waschen des Gewebes, auf dem er befestigt ist, mit milder Seife, reichlichem sorgfältigen Spülen und Trocken im Schatten nicht wesentlich verändert wird; vielleicht auch dann noch, wenn er nur das Waschen mit Seifenwurzel oder Quillaja verträgt. Denn der Zweck des Waschens ist die Reinigung, und wenn diese mit den genannten Drogen erreicht werden kann, so ist nicht abzusehen, mit welchem Recht man verlangen will, dass der Farbstoff auch der Einwirkung der Seife widerstehe. Aber allgemein versteht man unter Waschen die Reinigung der Gewebe mit Wasser und Seife, und deshalb erscheint die Beschränkung auf die genannten Drogen nicht ganz einwandfrei. Zur Prüfung auf Soda-Echtheit und Walkechtheit wird zweigrädrige Sodalösung, resp. mit Soda versetzte Seifenlösung verwendet.

Säureechtheit. Bei dem sogen. Karbonisieren der Wolle wird letztere mit verdünnter Schwefelsäure von 4° B. getränkt, abgewunden und zwischen ungefärbtem Wollstoff 2 Stunden bei 85 bis 95° getrocknet, sodann in kalter Sodalösung von 4° B. umgezogen, in Wasser gespült und getrocknet.

Echtheit gegen Straßenschmutz. Die vorher mit Wasser genetzte Probe wird mit Kalkbrei betupft, getrocknet und abgebürstet.

Die Schweißechtheit eines Farbstoffes (wichtig bei Strümpfen und Unterkleidern) wird durch Behandeln mit verdünnter Essigsäure geprüft. Reibecht ist ein Farbstoff, wenn das damit gefärbte Muster beim Reiben auf weißem Bauwollstoff nicht abgerieben wird. Der gegen alle übrigen Einflüsse sehr widerstandsfähige Indigo ist nicht reibecht. Die Chlorechtheit der Farbstoffe wird durch das Verhalten gegen verdünnte Chlorkalklösung geprüft.

Bibliographie

  • Schützenberger: Die Farbstoffe (a. d. Franz. von Schröder, Berl. 1868, 2 Bde.)
  • Springmühl: Lexikon der Farbwaren- und Chemikalienkunde (Leipz. 1876–81, 2 Bde.)
  • Stein, W.: Die Prüfung der Zeugfarben und Farbmaterialien (Eutin 1873)
  • Rietzki: Chemie der organischen Farbstoffe (4. Aufl., Berl. 1901)
  • Linke: Die Malerfarben (Stuttg. 1904)

Gesundheitsschädliche Farbstoffe

Die Benutzung gesundheitsschädlicher Farbstoffe bei der Herstellung von Nahrungs- und Genussmittel und Gebrauchsgegenständen ist durch Gesetz vom 5. Juli 1887, betreffend die Verwendung gesundheitsschädlicher Farben bei der Herstellung von Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen, geregelt worden, das lediglich die Gefährdung menschlicher Gesundheit verhüten will. Nach diesem Gesetz dürfen zur Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, die zum Verkauf bestimmt sind, zu Gefäßen, Umhüllungen und Schutzbedeckungen von Nahrungs- und Genussmitteln sowie zur Herstellung von Spielwaren (einschließlich Bilderbogen, Bilderbücher, Tuschfarben für Kinder), Blumentopfgittern und künstlichen Christbäumen gesundheitsschädliche Farben, wie Antimon, Arsen, Blei, Quecksilber etc. nicht verwendet werden. Zur Herstellung von Tapeten, Möbelstoffen, Teppichen, Stoffen zu Vorhängen oder Bekleidungsgegenständen, Masken, Kerzen, künstlichen Blättern, Blumen, Früchten dürfen keine arsenhaltigen Farben verwendet werden. Dieselben Vorschriften wie für Tapeten etc. gelten auch für Schreibmaterialien, Lampen-, Lichtschirme, Lichtmanschetten. Für Oblaten gelten die Bestimmungen der Nahrungsmittel, sind sie aber nicht zum Genuss bestimmt, dann ist auch Baryumsulfat, Chromoxid und Zinnober gestattet.

Arsenhaltige Wasser- und Leimfarben dürfen zur Herstellung des Anstrichs von Fußböden, Decken, Wänden, Türen, Fenstern der Wohn- und Geschäftsräume, von Roll-, Zug- oder Klappläden oder Vorhängen, von Möbeln und sonstigen Gebrauchsgegenständen nicht verwendet werden. Auf die Verwendung von Farben, die gesundheitsschädliche Stoffe nur als Verunreinigung und höchstens in einer Menge enthalten, die sich bei technischen Darstellungsverfahren nicht vermeiden lässt, finden die bisher angegebenen Bestimmungen keine Anwendung. Auch auf die Färbung von Pelzwaren findet das Gesetz keine Anwendung. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe oder Haft bedroht, auch kann außerdem auf Einziehung der vorschriftswidrig beschaffenen Waren erkannt werden. Daneben kommen aber die schwereren Strafen des Nahrungsmittelgesetztes (s. d.) zur Anwendung. Für die Untersuchung der genannten Waren ist in erster Reihe die im Gesetz angekündigte Bekanntmachung vom 10. April 1888 maßgebend. Vgl. Stenglein, Die strafrechtlichen Nebengesetze des Deutschen Reichs, S. 362 ff (3. Aufl., Berl. 1902 ff).

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Farben für Figuren und Modellbau