Faschinenbank

Faschinenbank.

Faschinenbank, ist eine Bank, über welcher die Faschinen gebunden werden. Sie besteht aus verschiedenen Kreuzen oder Böcken Fig. 22, wovon ein jeder 2 Stück 9 Fuß lange Pfählen hat, welche so in die Erde geschlagen werde, dass sie sich zwei Fuß über derselben kreuzen, wo die Faschinen gebunden werden, und ungefähr 2 Fuß von einander abstehen. An beiden Enden der Bank, etwa ½ Fuß von dem äußersten Bock, ist ein Pfahl eingeschlagen, Lehrpfahl genannt; diese beiden Pfähle bestimmen die Länge der Faschinen, und reichen nur bis dicht unter dieselben. Die Kreuze müssen gleich hoch sein; damit die Faschinen gleich dick werden, lässt man eine Lehre Fig. 42. f. anfertigen, die so viele Zolle weit ist, als die Faschine dick werden soll. Jede Bank hat 4 Mann Arbeiter; 1 Mann dreht die Wieden, zum Zusammenbinden, welches aus sehr biegsamen Weiden- oder Birkenruten geschieht, die dazu vorher am Feuer gewärmt werden; die drei anderen legen das Reisig ein, und binden Faschinen, indem 2 Mann die Reiser mit einem Würger, oder Rödel, Fig. 42. g., festwürgen, und der andere sie mit der Wiede zusammenbindet. Die Knoten oder Schlösser müssen sehr fest gemacht werden, und alle auf einer Seite der Faschine zu liegen kommen. Ist die Faschine gebunden, so werden die am Ende herausstehenden Reiser über dem Lehrpfahl abgesägt. Außer diesen 4 Mann gehören noch zu jeder Bank 2 bis 4 Mann zum Abhauen und Herbeitragen der Reiser, 2 Mann zum Abputzen derselben, und 2 Mann, welche zu jeder Faschine einige, 3 bis 4 Fuß lange und anderthalb Zoll dicke, Pfähle verfertigen (s. Pikettpfähle), womit sie nachher in der Erde befestigt werden. Zu jeder Bank gehören, wenn alles diese Leute dabei angestellt sind, an Handwerkszeug: 5 bis 7 Beile, 2 Faschinenmesser, 1 Würger, eine Säge, eine Lehre und ein Maßstab; es können täglich 3–400 Fuß auf einer Bank gemacht werden.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Faschinenbank, Vorrichtung zum Anfertigen von Faschinen, wird aus einer der Länge der Faschine angepassten Anzahl Böcken hergestellt, aus je zwei in Form eines Andreaskreuzes in den Boden eingeschlagenen Pfählen bestehend, deren Kreuzungen ca. 90 cm über dem Boden liegen und die oberhalb dieser Kreuzungen noch eine Länge von ca. 50 cm besitzen.

Quelle: Luegers Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften (Stuttg., Leipz. 1914)

Die Faschinen sind zusammen gebundene 6, oder auch mehrere Fuß lange Bündel von Reisig, wovon die längeren Würste genannt werden. Birken, Weiden, und zur Not Fichten liefern die besten. Ihre Verfertigung geschieht auf folgende Art. Man richtet sich eine sogenannte Faschinenbank dazu her; diese aber besteht darin, dass man von 2′ zu 2′ Distanz, 6′ lange, und 3 bis 4″ im Durchmesser haltende Pfähle, je 2 und 2, schief in die Erde einschlägt, so dass sie sich ungefähr 2′ über der Erde kreuzen werden. Da jedes dieser Kreuze von dem anderen 2′ entfernt ist, so braucht man natürlich für eine zu bindende Wurst nur halb so viele Kreuze als jene lang werden soll. Bei dem Einschlagen der Pfähle muss man darauf sehen, dass die Kreuze so genau als möglich aufeinander gerichtet sind; weswegen man gleich anfangs das erste und letzte Kreuz einschlägt. Mehrere solcher Kreuze werden die Faschinenbank genannt. Damit die Arbeiter die zu verfertigenden Würste von gleicher Länge machen, so schlägt man 1 Fuß vom ersten und letzten Kreuz sogenannte Lehrpfähle m und n ein.

Auf so eine zugerichtete Faschinenbank legen nun die Arbeiter das vorher zugehauene Reisig (dessen dickste Zweige den Durchmesser von 1½ Zoll nicht überschreiten sollen) so ein, dass der dicke Teil immer gegen das Ende der Faschinenbank m und n gekehrt wird. Von diesem Reisig wird nun so viel auf die Faschinenbank gelegt, bis der ganze Bündel desselben die Dicke der nötigen Wurst um ein paar Zolle übersteigt. Hierauf wird, von den beiden Enden der Wurst angefangen, dieselbe mit langen Ruten von Weidenzweigen von Fuß zu Fuß Distanz festgebunden, welches mittels zweier Würgepflöcke, die an ihrer Mitte durch einen starken Strick x y mit einander verbunden sind, zu geschehen pflegt. Die Länge dieses Stricks muss dem Umfang der Wurst 1½ mal gleich sein.

Quelle: Struensee, Karl August von: Feldbefestigungskunst (Münch. 1832)

Glossar militärischer Begriffe