Feldmarschall

Feldmarschall.

Feldmarschall, in den meisten Armeen die höchste militärische Würde, deren Besitzer von keinem anderen General, sondern nur vom Monarchen, Befehle anzunehmen haben. Oft wird diesem Titel auch noch das Wort General vorgesetzt; der Titel Feldmarschall-Lieutenant bezeichnet schon einen jüngeren und untergeordneten General.

Die Abbildung zeigt Generalfeldmarschall von Blücher, der von einen preußischen Offizier der Infanterie in die örtliche Gefechtslage eingewiesen wird. Die Figuren im Maßstab 1:100 von Minifigs sind auf einem so genannten „Corps Command Stand“ des napoleonischen Simulationsspiels Empire III montiert, der bei Bedarf auch als „Army Command Stand“ verwendet werden kann.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Feldmarschall, militärische Würde, ursprünglich (16. Jahrhundert) Befehlshaber der Reiterei, der unter dem Befehl des Generals oder Feldobersten den Aufmarsch und die Verpflegung der ganzen Armee zu leiten hatte, im Dreißigjährigen Kriege schon Befehlshaber selbstständiger Korps, under dem Generalissimus und dem Generalleutnant stehend, bald nachher aber als Generalfeldmarschall höchste Würde in allen großen Armeen. Abweichend hiervon besteht in den romanischen Staaten nur der Grad des Maréchal (vgl. General). Der älteren Bedeutung des Feldmarschalls entspricht die frühere französische Chargenbezeichnung Maréchal de camp für den Generalmajor, der noch jetzt in Spanien Mariscal de campo (oft irrtümlich Feldmarschall übersetzt) heißt. Vgl. Offiziere und Abzeichen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe