Flügelmann

Flügelmänner.

Flügelmann, der erste und der letzte Mann eines Gliedes, je nach der Stellung der rechte (a) oder linke (b) Flügelmann genannt. Die Flügelmänner sichern das Einhalten der Abstände und Richtung und geben im Gefecht der Truppe Zusammenhalt; man nimmt deshalb zuverlässige Leute dazu. Flügelunteroffiziere regeln auf dem rechten und linken Flügel jedes Zuges bei geschlossenen Abteilungen Richtung, Abstand und Marschtempo. Die äußeren Flügelrotten zerstreut kämpfender Abteilungen hatten früher die Flanken zu überwachen. Vgl. Gefechtspatrouillen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe