Fürstenbund

Fürstenbund, hieß die Verbindung deutscher Reichsfürsten, die Friedrich d. Große 1785 stiftete, um den auf Änderung der Reichsverfassung abzielenden Plänen Kaiser Josephs II. entgegenzutreten. Der Fürstenbund sollte nach Friedrichs eigenen Worten »kein Trutzbündnis« sein, sondern nur die Rechte und Freiheiten der deutschen Fürsten schützen und die Besitzungen eines jeden sichern. Am 23. Juli 1785 vereinten sich in dieser Absicht Preußen, Sachsen und Hannover; später schlossen sich Braunschweig, Mecklenburg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Zweibrücken, Ansbach, Baden, Anhalt-Dessau und Mainz an. Der Fürstenbund verlor seine Bedeutung, als Josephs Pläne vereitelt waren und Friedrich II. starb. Der Versuch des Herzogs Karl August von Weimar, ihn zu einer deutschen Union unter Preußens Führung auszubilden, scheiterte an der Interessenlosigkeit Friedrich Wilhelms II.

Bibliographie

  • Dohm: Über den deutschen Fürstenbund (Berl. 1785)
  • Müller, Joh. v.: Darstellung des Fürstenbundes (Leipz. 1787, 2. Aufl. 1789)
  • Ranke, v.: Die deutschen Mächte und der Fürstenbund (2. Aufl., Leipz. 1876, 2 Bde.)
  • Schmidt, Adolf: Preußens deutsche Politik (3. Bearbeitung, Berl. 1867)
  • Schmidt, Adolf: Geschichte der preußisch-deutschen Unionsbestrebungen (Berl. 1851)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe