Gefechtsmäßiges Schießen

Gefechtsmäßiges Schießen.

Gefechtsmäßiges Schießen der Infanterie und Kavallerie, und Gefechtsschießen der Artillerie, das Schießen mit scharfer Munition, bildet den Endzweck der Schießausbildung. Es wird, anders wie das auf den Scheibenständen ausgeführte Schulschießen, im Gelände oder auf Truppenübungsplätzen und Artillerieschießplätzen ausgeführt. Bei der Infanterie und Kavallerie geht dem eigentlichen gefechtsmäßigen Schießen in Zügen und Kompanien und höheren Verbänden das gefechtsmäßige Einzelschießen voraus. Durch Verwendung gefechtsmäßiger, auch beweglicher Scheibenziele und in Durchführung einer taktischen Aufgabe, dienen die Übungen im gefechtsmäßigen Schießen zur Steigerung der Feuerdisziplin, der Erziehung zur Kaltblütigkeit und Entschlussfähigkeit von Führern und Mannschaften. Das Gefechtsschießen der Artillerie findet zunächst in den Batterien und dann in höheren Verbänden statt.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe