Gefolge

Gefolge.

Gefolge (Comitatus), Personen, die einem regierenden Fürsten, sonstigen Mitgliedern einer Herrscherfamilie, auch hohen Zivil- und Militärbeamten zur Begleitung und Bedienung beigegeben sind. Das militärische Gefolge besteht beim deutschen Kaiser aus einem vortragenden Generaladjutanten und Chef des Militärkabinetts, einem Generaladjutanten und Kommandanten des Hauptquartiers, Generalen à la suite und Flügeladjutanten. Die Leibgendarmerie ist einem Generaladjutanten, die Schlossgardekompagnie einem Flügeladjutanten unterstellt. Außerdem gehört zum Gefolge ein Admiral à la suite, Chef des Marinekabinetts. Ein entsprechend kleineres Gefolge haben die Könige von Bayern, Württemberg und Sachsen. Vgl. Leibgarde-Reitereskadron. Gefolge ist auch soviel wie Gefolgschaft.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe