General

General, die allgemeine Benennung für einen Offizier von hohem Range, welcher jetzt in den meisten Armeen wenigstens eine Brigade kommandiert, wenn er nicht eine andere besondere Bestimmung, als z. B. beim Kriegsministerium, im Generalstabe usw. hat. Es gibt verschiedene Grade der Generale, welche jedoch nicht in allen Armeen gleich sind, und gleiche Benennungen haben. Die gewöhnlichen Benennungen sind wohl: General-Major, als der unterste Grad, dann folgt General-Lieutenant, dann General der Infanterie oder Kavallerie (Artillerie, Genie), endlich der Marschall oder Feldmarschall, auch General-Feldmarschall. Der General-Feldzeugmeister war ursprünglich der oberste General der Artillerie; bei den Österreichern führen die Generale der Infanterie diesen Namen. S. auch Offizier.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

General, höchste Rangstufe der Offiziere. Generalität: Gesamtheit der Generale. Der unterste Grad ist der Generalmajor, in Frankreich früher Maréchal de camp, jetzt général de brigade, Brigadegeneral, meist Befehlshaber von Brigaden einer Waffe. Spanien hat unter dem mariscal de campo noch den Brigadier. Der Generalleutnant, in Österreich Feldmarschalleutnant, französisch général de division, ist meist Kommandeur einer Division. Der General der Infanterie, Kavallerie und Artillerie (in Österreich, außer bei der Kavallerie, Feldzeugmeister, in Russland voller oder wirklicher General) befehligt ein Armeekorps oder einen größeren Landbezirk (Militärbezirk). Frankreich hat über dem Divisionsgeneral den Marschall, Maréchal de France, Spanien den Generalkapitän.

Der höchste Rang ist Generalfeldmarschall, ihm gleich stehen in Deutschland und Österreich der Generaloberst der Infanterie oder Kavallerie und der Generalfeldzeugmeister. Die Bedeutung der Grade ist verschieden, z. B. sind in Russland Generalmajore noch Kommandeure einzelner Regimenter. In der Schweiz ist ein General Oberbefehlshaber des Heeres, die Truppendivisionen stehen unter Obersten. Der kommandierende General befehligt in Deutschland ein Armeekorps. General à la suite des Kaisers ist in Deutschland und Russland Ehrentitel von Offizieren, die dabei Truppenkommandos oder andere Stellungen innehaben. Major général ist in Frankreich der Chef des Generalstabs. Ursprünglich bezeichnete General den Befehlshaber einer Heeresabteilung für bestimmte Zeit, oft nur für den Tag der Schlacht; erst im 18. Jahrhundert bildete sich die dauernde Übertragung von Truppenkommandos aus. In Russland führen auch hohe Zivilbeamte den Titel General.

Endlich heißen Generale die obersten Vorsteher gewisser geistlicher Orden, so z. B. namentlich der Jesuiten und Dominikaner (Ordensgeneral), und Körperschaften (Heilsarmee).

Im Zivil- und Privatdienst wird der Titel »General« oft einer anderen Bezeichnung vorgesetzt in der Bedeutung »Ober« oder »Haupt«, z. B. Generaldirektor bei Eisenbahnen, Generalagent im Versicherungswesen, US Postmaster General, Surgeon General of the United States etc.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe