Handgewehr

Handgewehr.

Handgewehr, begreift alle Waffen, die nur für das Gefecht in der Nähe, also für den Hieb und Stoß, bestimmt sind, also alle Arten von Seitengewehren, Lanzen, Dolche usw. Bei Verteidigung der Werke und Schanzen ist das Handgewehr das vorzüglichste Mittel, den stürmenden Feind wieder zurückzuschlagen. Es besteht jetzt noch aus Piken und Sturmsensen, nachdem die alten Mordgewehre von mancherlei Namen und Form (Sturmflegel, Morgensterne, Partisanen usw.) außer Gebrauch gekommen sind. In einer Festung rechnet man auf jede mögliche Bresche wenigsten 50 Sturmsensen; sie würden auch bei allen übrigen Werken und Schanzen bessere Dienste leisten, als der hier so unsichere Schuss, und die kurze Bajonettflinte.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe