Handlehen

Handlehen (Feudum injuratum), hieß ein Lehen, bei dem infolge besonderer Verabredung oder Gewohnheit an die Stelle des förmlichen Lehnseides der Handschlag des Vasallen trat (vgl. Lehnswesen).

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe