Hilfstruppen

Hilfstruppen.

Hilfstruppen (Auxiliartruppen), Truppen, die von einer besiegten, verbündeten oder befreundeten Macht zwangsweise, vertragsmäßig oder gegen Zahlung von Geldern (Subsidien) gestellt werden. Im Altertum zwangen Perser, Mazedonier, Römer etc. die besiegten Völker oder Bundesgenossen (socii der Römer) zur Stellung von Hilfstruppen, ein Verfahren, das Napoleon I. in ausgedehntestem Maße zur Anwendung brachte (preußische Hilfstruppen unter Yorck 1812 gegen Russland). Eine andere Art Hilfstruppen waren die im 18. Jahrhundert von England bei deutschen Fürsten (Hessen u. a.) ermieteten Truppen (s. Soldatenhandel) für den Krieg in den nordamerikanischen Kolonien.

Bibliographie

  • Jähns: Heeresverfassungen und Völkerleben (Berl. 1885)
  • Lowell: Die Hessen und die anderen deutschen Hilfstruppen im Kriege Großbritanniens gegen Amerika (deutsch, 2. Aufl., Braunschw. 1902)
  • Winter: Über Soldtruppen (Beiheft zum »Militär-Wochenblatt«, 1884)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe