Höhenmessen

Höhenmessen.

Die Höhe eines über der Erdoberfläche befindlichen, erhabenen Gegenstandes wird entweder absolut oder relativ bestimmt, d. h. man misst die Länge der Lotgeraden, welche von der Spitze des Gegenstandes entweder bis an seinen horizontalen Fuß, oder bis auf die, nach Umständen verlängerte, Horizontale eines anderen Gegenstandes reicht. Gewöhnlich bestimmt man in der Geographie die relative Höhe eines Berges, nach seiner Erhabenheit über der Meeresfläche; der Militär hingegen nimmt den niedrigsten Teil einer Gegend, also den Wasserspiegel eines innerhalb derselben befindlichen Sees oder Flusses, als Horizont an, oder er misst bloß die absolute Höhe. – Eine Art des Höhenmessens ist auch das Nivellieren.

Beim eigentlichen Höhenmessen ist es nötig, die Strahlenbrechung oder Refraktion zu berücksichtigen, welche man mit der Abweichung der scheinbaren Horizontallinie von der wahren zusammengenommen, die Korrektion nennt; bei Höhen aber, welche das Maß von 300 bis 400 Fuß nicht übersteigen, bedarf es dieser Berücksichtigung nicht. – Das Höhenmessen geschieht entweder unmittelbar, mit Messstäben, oder dem Senklot, wenn dieses Verfahren möglich ist, oder mittelbar mit Instrumenten, wobei Standpunkte und Standlinien erforderlich sind. Eben so wie die Höhen, misst man die Tiefen, oder negativen Höhen.

Außer den unter dem Artikel Messinstrumente angegebenen, bedient man sich noch mehrerer anderer Instrumente zum Höhenmessen, unter denen das Lehmannsche Diopterlineal für den Militär den Vorzug hat; der Major v. Decker beschreibt auch ein dazu neu erfundenes Instrument. Mittels der Barometer und Thermometer kann der Höhenunterschied durch Näherung gefunden werden; selten aber wird ein militärischer Aufnehmer damit ausgerüstet sein.

Beim Höhenmessen kommen einige besondere Aufgaben vor, z. B. wenn man nicht unmittelbar bis an den Fuß des zu messenden Gegenstandes kommen kann, wenn man einiger hundert Schritt davon abbleiben muss usw. Es würde aber zu weitläufig sein, die Auflösung derselben, welche in die Feldmesskunst gehört, hier abzuhandeln.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe