Impraktikabel machen

Impraktikabel machen, irgend einen Terrainteil für den Feind ungangbar machen, kann zur besseren Verteidigung bei verschiedenen Gegenständen geschehen; allein der Befehl dazu muss immer von den höheren Befehlshabern ausgehen, oder es muss ihre Erlaubnis dazu eingeholt werden, weil man nicht wissen kann, ob das Terrain nicht zu einer offensiven Bewegung vielleicht gebraucht werden soll.

1) Hohlwege. In gebirgigen Gegenden macht man einen Hohlweg für Geschütz impraktikabel, indem man von der Höhe große Felsenstücke hinabwälzt; dies macht auch den Weg für Kolonnen von Infanterie und Kavallerie beschwerlich, und er ist, wenn er auf diese Art verdorben ist, schwer wieder herzustellen. Soll er ganz unzugänglich werden, selbst für Infanterie, so macht man ein Verhau, und vor demselben Wolfsgruben, wenn der Boden nicht felsig ist; oder man bringt vor dem Verhau Dorngebüsche an, und unter diesen eiserne Eggen, oder Bretter mit Nägeln beschlagen.

2) Wege überhaupt. Sind sie gepflastert, so reißt man das Pflaster auf, durchzieht sie mit breiten tiefen Gräben, und wirft die Erde davor auf. Dies letztere muss da besonders geschehen, wo man zu den Seiten nicht passieren kann. Vor dem Graben bringt man Wolfsgruben an, in den Graben legt man Dorngebüsche, eiserne Eggen, schlägt Sturmpfähle oder Palisaden ein etc. In waldigen Gegenden sind Verhaue das gewöhnlichste und sicherste Mittel, Wege zu verderben, doch müssen sie da angelegt werden, wo der Weg hohl ist, oder wo man zu den Seiten desselben nicht fortkommen kann.

3) Ausgänge in Dörfern und Städten. Man macht Verhaue von starken Baumstämmen, – fährt beladene Wagen dahin, und zieht die Räder ab, pflanzt Palisaden ein, macht Gräben mit Sturmpfählen, Eggen und Dorngebüschen, Wolfsgruben usw.

4) Furten. Man legt Eggen und Wagenräder hinein, und rammt spitze Pfähle ein, oder führt Wagen, mit Steinen beladen, in das Wasser, und zieht die Räder ab, oder schlägt sie entzwei. An die Eggen und Wagenräder bindet man große Steine. Auch kann man Bäume, ohne Zweige, in den Fluss werfen, und sie an großen Pfählen, die man in die Furt geschlagen hat, befestigen. Am Ufer macht man tiefe Gräben, in welche man das Wasser leitet, und umgibt diese noch mit einem Verhau und Wolfsgruben. Alle diese Terraingegenstände kann man auch durch Überschwemmungen impraktikabel machen, wenn sich Gelegenheit dazu darbietet, indem man einen in der Nähe fließenden Bach oder Fluss durch einen Damm hemmt. S. Überschwemmungen.

5) Dämme, welche durch Moräste oder Seen führen, werden an mehreren Orten 12 bis 16 Fuß breit durchstochen.

6) Brücken; a) hölzerne. Man nimmt entweder bloß die Bohlen weg, oder steckt sie ganz in Brand, wenn man sich ihrer nicht mehr bedienen will. Hierzu bewickelt man die Pfähle it Stroh, Reisig usw., und bestreicht dieses mit Teer und geschmolzenem Pech; auch kann man noch trockenes Holz, Brandkugeln, Pechkränze etc. auf die Brücke legen, oder sie darunter anhängen, und nachher anstecken.

b) Steinerne Brücken. Man trägt einen Teil derselben, ab, oder sprengt sie lieber ganz, vermittelst einer Mine, indem man die Gewölbe anbohrt, die Bohrungen mit Pulver ladet, und wieder zukittet; oder man nimmt ganze Steine heraus, und setzt Pulverfässer hinein, welche dann verdämmt werden. Auch soll eine Tonne mit 1 bis 1½ Zentnern Pulver, welche freischwebend unter einem Bogen angehängt wird, eine solche Explosion hervorbringen, dass sie das ganze Gewölbe umstürzt. Kann man die Brücke nicht abtragen, und will man sie nicht sprengen, so führt man beladene Wagen hinauf, so dass sie in der Quere stehen, und zieht die Räder ab; oder man bringt große Holzstöße auf die Brücke, welche man anzündet, und deren Feuer unterhält.

c) Schiff- oder Pontonbrücken, s. Brücke.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe