Invaliden

Invaliden, sind alle diejenigen Krieger, welche während ihrer Dienstzeit durch irgend einen Umstand, sei es nun vor dem Feinde oder nicht, zum Kriegsdienst untüchtig geworden sind. Sie werden gewöhnlich entweder durch einen Zivildienst versorgt, oder auf Kosten des Staates unterhalten, und dann in Invalidenhäusern untergebracht, oder in Invaliden-Bataillonen und -Kompanien zusammengezogen. Halbinvalide sind nur zum Felddienst untüchtig, und bleiben entweder auch für den Garnison- und Festungs-Dienst unter den Waffen, in Garnison-Bataillonen oder -Kompanien, oder sie erhalten irgendeine Versorgung im Zivil, auch bei der Gendarmerie, beim Train, usw.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe