Kammerherr

Kammerherr und Kammerjunker, Hofbeamte, die den Ehrendienst bei fürstlichen Personen zu versehen haben, und zwar ist der Kammerherr (in Österreich und Bayern Kämmerer genannt) der höher gestellte. Sein Abzeichen ist der goldene Kammerherrnschlüssel. Für Österreich vgl. Kämmerer-Almanach. Historischer Rückblick auf die Entwicklung der Kämmererwürde (Wien 1903).

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe